Waldfrevlern drohen hohe Kosten

von Redaktion

Nach Kahlschlag am Brünnstein prüft Landratsamt Bußgeld

Brannenburg – Diese Aktion entsetzte im vergangenen Herbst die Naturfreunde in der Region: Ein alter Lärchenwald nahe der Seeon-Alm wurde abgeholzt. Wanderer hatten im November 2019 entdeckt, dass sich das Landschaftsschutzgebiet nahe der Seeon-Alm in eine Mondlandschaft verwandelt hatte. Justiz- und Umweltbehörden schalteten sich daraufhin ein, noch immer laufen die Verfahren. Doch so viel scheint absehbar: Die Aktion kann die Verursacher, zwei Waldbauern, teuer zu stehen kommen. Es droht ein Bußgeld, zudem müssen die Eigentümer für die Wiederaufforstung eines Teils des Baumbestandes aufkommen. Das geht auch aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage des forstpolitischen Sprechers der Grünen im Landtag, Hans Urban, hervor: Knapp vier Hektar, so heißt es in der Antwort des bayerischen Umweltministeriums, müssten wieder aufgeforstet werden.

Ein Jahrhundert
Zeit zum Wachsen

Die Mühlen der Verwaltung mahlen sorgfältig und langwierig. Die Verfahrensdauer wird dennoch ein Wimpernschlag sein gegen die Zeit, die einst das Wachstum des Lärchenbestands in Anspruch nahm: Wohl über 100 Jahre waren die Bäume alt, als sie der Motorsäge zum Opfer fielen. Für viele Menschen in der Region ein Schock. Wanderer liebten den Anblick, der sich nach den ersten frostigen Nächten des Herbstes bot. In feurigem Orange leuchteten dann die Lärchen im Schatten des Brünnsteins. Es waren gepflanzte Bäume, ein von Menschen gemachtes Idyll, das Menschen ruinierten. Indem sie die Bäume fällten und mit schwerem Gerät abtransportierten. Das Gelände sah hinterher aus wie ein Truppenübungsplatz: zerwühlt, mit Fahrspuren durchzogen. Warum die Waldbesitzer abholzen ließen, warum sie so brachial vorgingen, bleibt rätselhaft: Die Waldbesitzer waren trotz mehrmaliger Versuche nicht zu erreichen.

Ein Umweltdesaster, und das auf zehn Hektar. So sehen es die Wanderer. Allerdings nicht Forstfachleute und Juristen. So einfach ist der Fall am Brünnstein nicht gelagert. Schließlich ist nicht jede Fläche, auf der Bäume stehen, gleich Wald.

Im Fall des Terrains nahe der Seeon-Alm handelt es sich teilweise um landwirtschaftliche Fläche, heißt: um Almgelände. 6,4 Hektar, die Fläche von neun Fußballfeldern, sind – als ursprüngliches Weidegelände– der Almwirtschaft zuzurechnen. Da Almen als besonders wertvoll für die Artenvielfalt und als schutzwürdig angesehen werden, gibt es dafür Geld. Wenn der Eigentümer oder Pächter die Fläche weitgehend freihält, kann er 900 Euro pro Hektar an Förderung erhalten. Dafür, dass er sie von Bäumen oder Büschen weitgehend freihält. Der Landtagsabgeordnete Urban sieht genau da den „Hund begraben“, wie er sagt: in der Unterscheidung zwischen Wald und landwirtschaftlicher Fläche, die so erst seit einem Jahrzehnt im Gesetz verankert sei.

Jedenfalls: Nur 3,8 Hektar der Fläche gelten als Wald. Ein Kahlschlag oder eine Rodung wurden dort nie genehmigt, also muss wieder aufgeforstet werden. Und zwar innerhalb von drei Jahren. Das gilt auch für die ebenfalls abgeholzten 0,1 Hektar Schutzwald, der als Gürtel gegen Lawinen und Muren vorgesehen war. Auf 5000 bis 10000 Euro pro Hektar, je nach Gelände, schätzen Fachleute die Kosten einer solchen Wiedergutmachung. Wie stark die Vegetation, wie stark auch geschützte Arten durch den Waldfrevel betroffen sind, hat nun ein Gutachter zu ermitteln. Die Kosten dafür tragen die Verursacher, der Gutachter sei bereits bestellt, berichtet Michael Fischer vom Landratsamt Rosenheim, das nun ermittelt, ob die Waldbesitzer eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.

In einem Punkt sind die Waldbesitzer aus dem Schneider: der Kahlhieb wird nicht als Straftat verfolgt. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat die Ermittlungen eingestellt. „Aus Rechtsgründen“, das teilte sie auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen mit.

Dass streng geschützte Pflanzen von der Abholzung betroffen waren, „konnte nicht sicher nachgewiesen werden“. Die Lärche jedenfalls, so schön sie im Herbst leuchten mag, gehört nach dem Schluss der Juristen nicht zu diesen Arten.

Artikel 10 von 11