Der Untreue schuldig

von Redaktion

Bewährungsstrafen für Sparkassen-Mitarbeiter

Rosenheim/Feldkirchen-Westerham – Im Prozess gegen zwei Mitarbeiter der Sparkasse Bad Aibling-Rosenheim, die laut Anklage in 33 Fällen bewusst Kredite vergeben haben sollen, die nicht zurückgezahlt werden können, ist gestern das Urteil gefallen. Beide Angeklagten wurden der Untreue schuldig gesprochen.

Am letzten Verhandlungstag sollten zwei ehemalige Angestellte einer kleinen Sparkassenfiliale im Gemeindegebiet aussagen. Die beiden sind Angeklagte in einem Verfahren am Landgericht Traunstein wegen ähnlicher Vorwürfe, allerdings in weitaus größerer Anzahl und mit weit höheren Verlustsummen. Zu einer Aussage kam es allerdings nicht, da die beiden von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten.

Vorgesetzter
sagt aus

So blieb schließlich nur die Aussage des damaligen Geschäftsstellenleiters der Filiale Feldkirchen. Der hatte nach eigenen Angaben von dem ominösen türkischen Kreditvermittler gehört, der als Berater und Dolmetscher involviert war, von den fraglichen Kreditvergaben jedoch erst im Nachhinein Kenntnis erhalten. Er erklärte dies mit der alleinigen Zuständigkeit des jeweiligen Sparkassenberaters.

In seinem Plädoyer erklärte der Staatsanwalt, dass es sich keineswegs um eine Bandentätigkeit zusammen mit dem türkischen Vermittler gehandelt habe, auch seien die Taten nicht aus kriminellem Gewinnstreben geschehen. Dies sei im Falle der Untreue jedoch auch nicht notwendig. Die Sparkasse hätte darauf vertrauen dürfen, dass ihre Mitarbeiter sich bei der Kreditvergabe an die vorgegebenen und notwendigen Regeln halten. Und genau das sei eben nicht geschehen. Weder habe man ordentlich die Kreditwürdigkeit, noch die Fähigkeit zur Rückzahlung bei den Kreditanträgen nach den vorgegebenen Regeln des Bankhauses beachtet.

Die inzwischen im Ruhestand befindliche Angeklagte (64) habe hier wohl nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Außerdem handle es sich lediglich um bedingten Vorsatz. Für die Frau beantragte er daher eine Haftstrafe von elf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Schärfer ging er mit dem 55-jährigen Angeklagten ins Gericht. Dieser habe bei den sechs angeklagten Fällen die grundlegendsten Sorgfaltspflichten vermissen lassen und so einen erheblich größeren Schaden verursacht. Deshalb beantragte er eine Haftstrafe von 18 Monaten, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Der Verteidiger der 64-Jährigen, Rechtsanwalt Friedrich Schweikert, erklärte, seine Mandantin habe aufgrund der vorgelegten Informationen durch die Antragsteller durchaus in beiden angeklagten Fällen korrekt gehandelt. Gegen Betrug durch die Antragsteller sei sie machtlos gewesen. Er beantragte daher Freispruch für seine Mandantin.

Verteidiger
fordern Freisprüche

Rechtsanwalt Jakob Gerstmeier, der den 55-Jährigen vertrat, beklagte, dass die Staatsanwaltschaft so gut wie keine Ermittlungen selber angestellt habe, sondern die Informationen aus der Anzeige der Rosenheimer Sparkasse übernommen habe. Nach wie vor sei Untreue weder objektiv noch subjektiv nachweisbar. Eine Verletzung der Vermögenstreuepflicht habe bei seinem Mandanten zu keiner Zeit stattgefunden.

„Es mag sich arbeitsrechtlich um Fehler gehandelt haben. Jedoch ist strafrechtlich keinerlei Schädigungsabsicht zu belegen“, sagte der Anwalt. Niemand im Umfeld der Sparkasse habe den türkischen Vermittler für unglaubwürdig gehalten. So sei sein Mandant freizusprechen.

Das Gericht reduzierte die Schuldsprüche zwar auf zwei beziehungsweise vier Fälle, in denen die Angeklagten aktiv Kredite vergeben hatten, konnte der Verteidigung aber sonst in vielen Punkten nicht folgen. So erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Fiedler, selbst das Gericht hätte – auch ohne jede Sachkunde – die Kredite nicht vergeben. Umso mehr könne man von Bankangestellten erwarten, dass diese die Situation der Antragsteller kritisch hinterfragen. Bei korrekter Überprüfung wäre es nach Überzeugung des Gerichtes niemals zu den Untreue-Taten gekommen. Allerdings beleuchtete der Richter auch die Rolle der Sparkasse kritisch. Es seien zu leicht derartige Fehler möglich gewesen.

Das Gericht sprach beide Angeklagten der Untreue schuldig und verurteilte die 64-Jährige zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. Dazu hat sie ein Bußgeld in Höhe von 4000 Euro zu entrichten. Der 55-Jährige wurde zu elf Monaten Haft auf Bewährung und einem Bußgeld in Höhe von 7000 Euro verurteilt. Der Verteidiger des 55-Jährigen kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen.

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