Negative Zweittestung

von Redaktion

Stadt präzisiert Allgemeinverfügung

Rosenheim – Die Stadt Rosenheim hat ihre Verfügung von Ende August zum Thema zweiter Corona-Test nochmals präzisiert. Wie berichtet, sind Bürger der Stadt, die nach Rosenheim zurückkehren und sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, dazu verpflichtet, einen Corona-Test zu machen, sich in Quarantäne zu begeben und sich beim Gesundheitsamt zu melden (ga-reiserueckkehrer@lra-rosenheim.de). Eine Aufhebung der Quarantäne ist dann nur möglich, wenn ein zweiter Test, absolviert zwischen dem fünften und siebten Tag der Einreise, negativ ausgefallen ist. „Um aus der Quarantäne entlassen werden zu können, sind also zwei Testate zwingend erforderlich, von denen mindestens das zweite Testat negativ sein muss“, so der städtische Justiziar Herbert Hoch. Die genauen Vorgaben sind unter www.rosenheim.de einsehbar.

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