Raubling – Weil er am Grießenbach illegal herrenlose Angeln ausgelegt haben soll, muss sich Christian Ludwig (34) zwei Anzeigen wegen Fischwilderei und Tierquälerei stellen. Es steht Aussage gegen Aussage. Doch es gibt ausschlaggebendes Bildmaterial, das den Miesbacher beim Herausziehen der Angeln zeigt. Nun erhebt Christian Ludwig schwere Vorwürfe gegen den Verein.
Eigentlich habe er nur mit seiner Familie einen schönen Vormittag am Gewässer verbringen wollen, erklärt Christian Ludwig. Doch dann sei alles ganz anders gekommen. Ludwig, Filialleiter in einer Metzgerei, war nach eigenen Aussagen Ende April mit seiner Frau und zwei Kindern am Grießenbach. Etwa 100 Meter seien sie am Bach entlanggegangen, als Ludwig seine Angel auswarf, die er dabeihatte. An dieser Stelle habe er schon öfter geangelt.
Erlaubnisschein
gefordert
Doch dann habe sich die Angel in Schnüren verfangen. Er schaut genauer hin: ein Stock mit Schnur, daneben eine Angel. „Mein erster Gedanke war: Das sind abgerissene Schnüre, die jemand im Wasser gelassen hat.“ Er habe die Angeln aus dem Wasser gezogen, noch eine halbe Stunde weitergeangelt. „Dann wollten wir nach Hause gehen“, schildert Ludwig. Plötzlich seien drei Männer erschienen, wollten seinen Angelschein und seinen Erlaubnisschein sehen. Letzterer befähigt ihn zum Angeln an den Gewässern. „Es war ein diktatorischer Auftritt.“ Die Aufseher hätten ihm mit der Polizei gedroht. „Sie sind sofort davon ausgegangen, dass mir diese Angeln gehören.“ Außerdem hätten sie ihm vorgeworfen, drei statt nur zwei herrenlose Angeln aus dem Wasser gezogen zu haben. Daran wären tote Fische gewesen. Eine Kamera, die der Fischereiverein an einem Baum befestigt hat, hat ihn bei der Aktion gefilmt. „Anscheinend haben sie demjenigen eine Falle gestellt, der die Legangeln ausgelegt hat.“ Ludwig und seine Familie hätten umgehend Platzverbot bekommen. „Was ich zu sagen hatte, hat keinen interessiert.“ Zu Hause habe er mehrfach versucht, Kontakt zum Fischereiverein aufzunehmen. Ohne Erfolg. „Keiner wollte mehr mit mir Kontakt haben.“ Ein paar Wochen später habe er eine Anzeige wegen Fischwilderei und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erhalten. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, dürfe er nicht mehr angeln. Einmalig habe er 400 Euro für die Vereinsmitgliedschaft gezahlt, hinzu kommen jährlich 300 Euro für den Erlaubnisschein. „Warum würde ich denn so viel Geld zahlen, um schwarz zu angeln?“ Mit seiner Geschichte wolle er andere schützen, einen ähnlichen Fehler zu begehen. „Was der Fischereiverein macht, ist schamlos und völlig irrational.“
Auf Anfrage unserer Zeitung war der Kreisfischereiverein nicht für eine Stellungnahme bereit, da es sich laut Vorsitzendem Rainer Schäfer um ein laufendes Verfahren handelt. Die Polizeiinspektion Brannenburg konnte nur bestätigen, dass zwei Fälle angezeigt wurden, verwies wiederum an die Staatsanwaltschaft Traunstein. Diese wollte sich ebenfalls nicht zu dem Verfahren äußern. Vonseiten des Amtsgerichts Rosenheims bestätigte Sprecherin Julia Haager lediglich, in das Verfahren involviert zu sein. Noch sei aber keine Entscheidung getroffen worden. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Richter in diesem Fall entscheiden werden.