Rosenheim – Ein 20-Jähriger aus Rosenheim war am Montag als Zeuge zu einer Gerichtsverhandlung geladen. Bei der Einlasskontrolle stellten die Beamten fest, dass der Zeuge eine scharfe Pistolenpatrone in seinem Geldbeutel dabei hatte. Nach eigener Aussage hatte er diese als Glücksbringer dabei. Da der Rosenheimer für den Besitz der Patrone nicht die erforderliche Erlaubnis hatte, wurde er laut Polizei wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz angezeigt.