Wenig Gegenliebe für Gassipflicht

von Redaktion

Fachleute sehen geplante Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums skeptisch

Rosenheim/Mühldorf – „So a Schmarrn. Unser Bernhardiner würde sich bedanken, wenn ich mit dem zweimal am Tag eine Stunde Gassigehen will! Vor allem im Sommer. Der geht mir nur raus, wenn‘s kühl ist.“ Elfriede Kolbeck lässt keinen Zweifel daran, was sie von einer möglichen Verordnung, angestoßen von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, hält, in der unter anderem Gassigehen und die Beschäftigung mit Welpen geregelt sind: Nichts.

Zu vieles nicht berücksichtigt

Weil Alter, Rasse, Lebenssituation der Hunde überhaupt nicht berücksichtigt werden. Welpen und Hundesenioren kommen mit zweimal am Tag nicht aus, die brauchen sechs bis zehn kurze Runden, erklärt Elfriede Kolbeck, mit Wohnungshunden muss Herrchen oder Frauchen öfter vor die Tür, als das bei Hunden mit Auslauf im Garten der Fall ist.

Ein Australian Shephard will als Hütehund permanent in Bewegung sein „und mein Dackel würde mich nach dem zweiten Gassigehen vorwurfsvoll anschauen. Einem Dackel reicht Gassi allein nie, der muss auch geistig beschäftigt werden, sonst zerlegt er die Wohnung“, sagt die Züchterin. Sowohl Bernhardiner als auch Rauhaardackel werden bei ihr in St.Wolfgang groß. Die Bernhardiner draußen in einem 1800 Quadratmeter großen Auslauf mit Häuschen, die Dackel im Haus. Vier Stunden Zeit für Welpen?

Da kann Elfriede Kolbeck nur lachen. „Das ist ein Vollzeitjob. Vor allem, wenn die Welpen älter als drei Wochen sind. Die Kerle raufen ja auch, da muss man schon mal dazwischen gehen“. Im Bernhardinergehege hängen Babyfones, damit Elfriede Kolbeck auch im Haus immer weiß, was draußen los ist. Drinnen wuseln ihrer Familie die kleinen Dackel ohnehin den ganzen Tag um die Füße. Außerdem sollten die Welpen idealerweise mit verschiedenen Menschen Kontakt haben, so Kolbeck, Vorsitzende der Sektion Altötting/Mühldorf im bayerischen Dachshundklub.

„Wahnsinn, so etwas anzudenken, solange die Massentierhaltung nicht besser geregelt ist“, findet Dr. Peter Lochner. Er wüsste nicht einen Patienten, bei dem er sagen könne, der Hund käme zu kurz, so der Priener Tierarzt. Zweimal am Tag Gassi- gehen, das ist das Ziel im Tierheim in Ostermünchen. „Dabei sind wir aber auf Ehrenamtliche angewiesen“, sagt Sebastian Czernia. Und die waren im letzten halben Jahr weniger als sonst. „Aber unsere Hunde haben alle einen Raum mit Balkon, können mehrmals am Tag raus und einmal Gassigehen ging immer.“

Er finde es ja gut, wenn Gesetze überprüft würden, sagt Czernia, und die zweimal eine Stunde Gassi seien wohl vor allem mit Blick auf Zwingerhaltung gemeint. Aber ob die Verordnung der richtige Weg sei, halte er für fraglich.

„Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht“, kommentiert Dr. Wolf Herkner. Natürlich sei Tierschutz wichtig. Wenn aber die Neufassung von § 2 Absatz 1 der Tierschutz-Hundeverordnung sogar Häufigkeit und Dauer des Auslaufs im Freien sowie den Umgang mit der Betreuungsperson mit Welpen reglementiert, „geht mir das zu weit, selbst wenn kein Bußgeld droht“, so der Wasserburger Rechtsanwalt.

In der Industrie werde vieles der freiwilligen Selbstverpflichtung überlassen, in die Privatsphäre einer Familie mit geliebtem Vierbeiner aber wolle der Gesetzgeber den mahnenden Zeigefinger erheben. Ziel der Tierschutzverordnung sei ein „ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen“, und so allgemein und doch verbindlich sollte dann laut Herkner auch der Paragraf lauten.

Gemeint sei der Hund, aber zu diesen Vorteilen werde vielen Frauchen und Herrchen gerade dank Vierbeiner erst verholfen: „Eine Art der Lebensgemeinschaft aus Mensch und Tier, und diese kommt ohne Stoppuhr aus.“

Lückenlose Kontrolle ist nicht möglich

„Aber vielleicht haben die Veterinärämter so größere Chancen, bei Zwingerhaltung einzuschreiten“, hofft Czernia. Die geltenden Rechtsnormen würden bisher schon im Alltagsgeschäft von Amtstierärzten durchgesetzt, heißt es aus dem Mühldorfer Veterinäramt. Für ein rechtmäßiges Handeln gelte es jedoch die Unverletzlichkeit der Wohnung zu wahren. „Zudem können Amtstierärzte nicht lückenlos und rund um die Uhr vor Ort Tierhalter kontrollieren oder überwachen.“ Da gebe es schlicht ein Vollzugsproblem.

Verbote und Gesetzeslücken

Was die Amtstierärzte und der Rechtsanwalt ausdrücklich begrüßen, sind einige Verbote, beispielsweise Hunde generell an der Kette zu halten oder Hunde mit Qualzuchtmerkmalen (wie die winzigen gestauchten Nasen, die bei Möpsen zu massiven Atemproblemen führen; Anmerkung der Redaktion) auszustellen. Die Zucht ist in Deutschland dank Tierschutzgesetz schon verboten. Allerdings fänden Zuchtschauen auch auf internationalem Niveau statt. Und eine Lücke wird bleiben, sind sich die Mühldorfer Amtstierärzte und ihr niedergelassener Priener Kollege einig: der rege Handel mit Tieren aus dem Ausland.

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