Messerstecher aus Waldkraiburg beruft sich auf Notwehr

von Redaktion

Schlägerei wegen 700 Euro Schulden – 42-Jähriger überlebt Stich in den Bauch – Prozessbeginn vor dem Schwurgericht Traunstein

Traunstein/Waldkraiburg – Auf berechtigte Notwehr beruft sich ein 40-jähriger Lagerist aus Waldkraiburg. Dieser hatte einem 42-jährigen Bekannten am 19. Oktober 2019 bei einer Schlägerei in Waldkraiburg wegen 700 Euro Schulden einen lebensbedrohlichen Stich in den Bauch versetzt. Der Angeklagte behauptete gestern vor dem Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs, der 42-Jährige habe ihn zuerst angegriffen. Staatsanwalt Thomas Krojer hat einen versuchten Mord aus Heimtücke und gefährliche Körperverletzung angeklagt. Der Lagerist äußerte sich gestern nicht selbst. Verteidiger Jörg Zürner aus Mühldorf sprach von einer Notwehrsituation seines Mandanten. Dieser habe den Nebenkläger mit dem Messer verletzt, um weitere Angriffe zu verhindern, und habe nicht in Tötungsabsicht gehandelt. Beim Treffen gegen 23 Uhr nahe des Waldkraiburger Kinos waren beide Kontrahenten alkoholisiert. Ein Streit mit gegenseitigen Beleidigungen entbrannte. Der Nebenkläger, dem Opferanwalt Andreas Knoll aus Waldkraiburg zur Seite steht: „Der Angeklagte fühlte sich durch meine Forderungen respektlos behandelt.“ Wer zuerst zugeschlagen habe, wisse er nicht. Er erinnere sich, dem 40-Jährigen mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Der sei „unterlegen“, die Sache für ihn damit „erledigt“ gewesen, schilderte der 42-Jährige. Es kam zur danach zur Messerattacke des 42-Jährigen. Dank einer Notoperation überlebte er. Die Hauptverhandlung geht heute mit Zeugen und Sachverständigen weiter. Ein weiterer Termin ist am Dienstag, 15. September.kd

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