Traunstein/Bad Feilnbach – Einen Mercedes mit einem damals 28-Jährigen am Steuer holten Schleierfahnder im September 2019 im Bereich der Gemeinde Bad Feilnbach von der A8. Die Kontrolle bestätigte den „guten Riecher“ der Ermittler: Der Fahrer hatte über zehn Kilogramm Kokain an Bord. Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler verhängte gegen den Drogenkurier (29), einen albanischen Staatsangehörigen, acht Jahre Freiheitsstrafe.
Der Wagen mit Kölner Kennzeichen war der Streife auf der A8 Richtung Salzburg bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle kurz vor 2 Uhr nachts aufgefallen. Auf dem Parkplatz Eulenauer Filz verhielt sich der Fahrer „auffällig unauffällig“, wie ein Polizeizeuge schilderte.
Ein Schlitz in der Karosserie schürte den Verdacht, etwas stimme mit dem Auto nicht. Der 29-Jährige wirkte scheinbar desinteressiert, als die Fahnder das Fahrzeug näher betrachteten. Dazu ein Zeuge: „Der Angeklagte tat so, als ob ihn das gar nichts angehe.“ Die Beamten nahmen das Auto in der Dienststelle genau unter die Lupe. Dabei stießen sie im Rahmen in den sogenannten „Seitenschwellern“ auf ein Schmuggelversteck. Nach und nach beförderten die Beamten zehn Pakete ans Licht, darin knapp über zehn Kilogramm Kokaingemisch mit verschieden hohen Wirkstoffgehalten. Das Rauschgift war von sehr guter Qualität und enthielt über 8,3 Kilogramm reines Cocain-Hydrochlorid. Juristisch gesehen handelte es sich laut Anklage von Staatsanwältin Andrea Litzlbauer um das 1665-fache der nicht geringen Menge.
Der 29-Jährige gab an, er habe von Drogen gewusst, sei aber von Haschisch ausgegangen. Das hätten ihm seine Auftraggeber gesagt. Er habe das Rauschgift in Holland geholt und hätte es nach Pordenone, gelegen im Nordosten Italiens, bringen sollen. Er selbst habe nichts mit Drogen zu schaffen und den Auftrag aus finanziellen Gründen übernommen, gab der Angeklagte im Prozess an. Litzlbauer forderte eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren.
Der Verteidiger, Kai Wagler aus München, hielt drei Jahre sechs Monate für tat- und schuldangemessen. Die Sechste Strafkammer erkannte, den Vorwürfen der Anklage folgend, auf vorsätzliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln und Beihilfe zum Handeltreiben, beides in nicht geringer Menge. Aßbichler betonte in der Urteilsbegründung, die Kammer habe nicht ausschließen können, dass der 29-Jährige „subjektiv von Haschisch ausging“: „Das Rauschgift war so gut verpackt, dass es nicht sichtbar war. Monika Kretzmer-Diepold