Rückfall trotz Bewährung führt direkt ins Gefängnis
35-jähriger Rosenheimer bestellt gleich mehrmals verbotene Betäubungsmittel im „Darknet“
Rosenheim – Vor fünf Jahren war einem 35-jährigen Kaufmann nachgewiesen worden, dass er im sogenannten „Darknet“ 63-mal Bestellungen für Kokain, Amphetamin, Heroin und Marihuana getätigt hatte.
Damals kam er mit einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten Gefängnis davon, weil er keine Vorstrafen hatte.