Abriss droht – doch: „Die jungen Leute werden nicht so leicht aufgeben“

von Redaktion

Landratsamt sieht keine Chance für den Fortbestand der „Buachwoidhüttn“ in Edling – Wiederaufbau an anderer Stelle?

Edling – Eine Welle der Empörung hat die Tatsache ausgelöst, dass eine Jugendgruppe ihr in einjähriger Arbeit erstelltes Baumstammhaus auf dem Grund von Schloss Hart abreißen muss. Grundeigentümer Matthias Schnetzer, Bürgermeister von Edling, war, wie die OVB-Heimatzeitungen exklusiv berichtet haben, beim Landratsamt anonym angezeigt worden. Gibt es noch eine Chance, dass die jungen Leute ihre „Buachwoidhüttn“ behalten können?

Ausnahmen im Baugesetzbuch

Das Landratsamt Rosenheim bleibt dabei: „Es hat sich am Sachverhalt nichts geändert. Die Hütte wurde ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet. Sie befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, der grundsätzlich vor Bebauung verschont bleiben soll. Das Baugesetzbuch sieht in Paragraf 35 einige Ausnahmen hierfür vor, jedoch sind diese für die Hütte nicht einschlägig. So wurde unter anderem von den Mitarbeitern im Bauamt geprüft, ob die Hütte einem baurechtlich privilegierten land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen könnte, jedoch ist dies nicht der Fall. Auch andere teilprivilegierte Tatbestände sind auf den Baukörper nicht anwendbar. Darüber hinaus befindet sich die Hütte in einem biotopkartierten Bereich des Biotops Attel und Seitenbäche zwischen Potzmühle und Mühltal. Da die Hütte sowohl formell als auch materiell rechtswidrig errichtet wurde und eine nachträgliche Genehmigung leider nicht möglich ist, bleibt in der Konsequenz nur die Beseitigung der baulichen Anlage.“

Schonender
Abbau?

Doch die Behörde verweist auf die Möglichkeit, den Abbau so schonend durchzuführen, „dass ein Aufbau der Hütte an einem anderen Ort – dann natürlich mit Baugenehmigung – möglich ist“.

Eine Hütte als Treffpunkt für die Jugend sei im Grundsatz begrüßenswert, betont das Landratsamt auf Anfrage weiter. Im Genehmigungsverfahren würden jedoch die einschlägigen baurechtlichen Normen gelten. Somit könnten nicht nur Jugendtreffs, „sondern auch in anderen Bereichen zweifellos wünschenswerte Bauten oftmals nicht im Außenbereich genehmigt werden“, verweist die Pressestelle auf die Rechtslage.

Einladung
an den Landrat

Die jungen Leute von der Hüttengemeinschaft hatten Landrat Otto Lederer im Bericht der OVB-Heimatzeitungen zu einem Gespräch eingeladen und bisher keine Antwort erhalten. „Eine direkte Einladung durch die Jugendlichen der Hüttengemeinschaft an den Landrat oder das Landratsamt ist weder persönlich oder telefonisch, noch per Mail oder Brief übermittelt worden. Wir haben erst aus der Zeitung davon erfahren“, entgegnet die Behörde. „Alle Anfragen von Privatpersonen, die bezüglich der Hütte an Otto Lederer gerichtet wurden, hat der Landrat persönlich beantwortet. Da Landrat Otto Lederer grundsätzlich offen für Gespräche ist, wird er auch der Bitte einer Mutter nachkommen, die um ein Treffen mit den Jugendlichen ersucht hat“, verspricht die Pressesprecherin der Behörde, Ina Krug, im Auftrag Lederers.

„Die jungen Leute werden nicht so leicht aufgeben“, kündigt Edlings Bürgermeister Schnetzer auf Anfrage an. Er schließt nicht aus, dass ein Antrag zur Rettung der Hütte an den Kreistag und an die Bürgermeisterdienstbesprechung gestellt werde.

Die Kritik Schnetzers am Landratsamt und Landrat, die nach seiner Meinung nicht ausreichend zur Problematik Stellung nehmen, weist die Behörde zurück. Nachdem die Thematik im Sommer 2020 Lederer bekannt geworden sei, habe er umgehend Kontakt mit Schnetzer aufgenommen. Als Grundstückseigentümer sei dieser der erste Ansprechpartner für den Landrat. Im Herbst habe es dann ein weiteres Telefonat gegeben, in dem die Angelegenheit noch einmal besprochen worden sei.

„Unabhängig davon bleibt festzuhalten, dass der Kreistag nicht für die Genehmigung von Baumaßnahmen zuständig ist. Selbstverständlich kann dieses Thema aber in der Bürgermeisterdienstbesprechung diskutiert werden.“ Andrea Klemm/Heike Duczek

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