Traunstein/Rosenheim – Ein angeblicher Schaden von über 800000 Euro durch nicht an Krankenkasse abgeführte Sozialbeiträge steht im Mittelpunkt eines Schwarzarbeitprozesses, der jetzt vor der Sechsten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler begonnen hat.
Auf der Anklagebank sitzt ein 47 Jahre alter Bauunternehmer aus einer Chiemsee-Gemeinde. Ihm legen Staatsanwalt Thomas Peter und Oberstaatsanwalt Dr. Martin Freudling „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ in 54 Fällen zur Last.
Der erste Prozesstag endete bereits nach Verlesen der Anklage und einer gut einstündigen Beratung zwischen den Parteien. Das Ergebnis: Die Höhe eines eventuellen Schadens muss genauer abgeklärt werden, Nachermittlungen sind erforderlich. Darüber gingen die Staatsanwälte mit den Verteidigern, Harald Baumgärtl aus Rosenheim und Lorenz Seidl aus Bernau, einig. Der Fortsetzungstermin für das Verfahren steht noch nicht fest.
Vorgänge zwischen
2013 und 2018
Die Vorwürfe umfassen Geschäftsvorgänge zwischen Mitte 2013 und Frühjahr 2018. Unter Verwendung von Scheinrechnungen, die er von 19 Scheinfirmen bezogen haben soll, soll der Geschäftsmann Schwarzlöhne in bar ausbezahlt haben. Den Rechnungen standen laut Anklage keine tatsächlichen Leistungen gegenüber.
Aufgrund der Anzahl des gemeldeten Personals, der geringen Löhne und der hohen Umsätze steht nach Inhalt der Anklageschrift fest, dass Leistungen mit Arbeitnehmern erbracht wurden, „die nicht oder nicht korrekt zur Sozialversicherung gemeldet waren“. Deren Löhne seien unter Zuhilfenahme von Scheinrechnungen „schwarz“ beglichen worden.
Weiter heißt es seitens der Anklagevertretung: „Zu diesem Zweck führte der Angeklagte systematische Aufzeichnungen von Schwarzlöhnen an seine Mitarbeiter und ‚bestellte‘ die Scheinrechnungen mithilfe von Rechnungsvorlagen.“ Insgesamt soll der Bauunternehmer sich auf diese Weise exakt 801589,01 Euro an Sozialbeiträgen „erspart“ haben. kd