Ärger unter Gefangenen

von Redaktion

Nötigungsversuch und Körperverletzung in der JVA Traunstein – Acht Monate mit Bewährung

Traunstein – Um einen handgreiflichen Einschüchterungsversuch in der Justizvollzugsanstalt Traunstein wegen einer Aussage in einem Strafverfahren in München drehte sich ein Prozess des Amtsgerichts gegen einen 23-jährigen afghanischen Staatsangehörigen. Letztlich verurteilte Richter Wolfgang Ott den Angeklagten wegen versuchter Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu acht Monaten Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit.

In einem Verfahren der Staatsanwaltschaft München I hatte der 23-Jährige letztes Jahr von einem anderen Mann verlangt, die Schuld in einem Drogenfall allein auf sich zu nehmen – um für den eigenen Onkel einen Freispruch zu erreichen. Andernfalls bekäme er „Probleme – drinnen oder draußen“, drohte der Afghane. Die Kontrahenten trafen am 16. Mai 2019 in der JVA Traunstein aufeinander. Der 23-Jährige versetzte dem Mithäftling am frühen Nachmittag unvermittelt einen schmerzhaften Faustschlag ins Gesicht. Dessen Strafanzeige führte zu der jetzigen Verurteilung.kd

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