Scheinrechnungen nicht nachzuweisen

von Redaktion

Traunsteiner Gericht verurteilt Unternehmer (47) wegen Beihilfe zum Leistungsbetrug

Traunstein/Rosenheim − Wegen Beihilfe zum Leistungsbetrug an einer Krankenkasse mit einem Schaden von 398000 Euro durch nicht abgeführte Beiträge verhängte die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler gegen einen 47-jährigen Unternehmer aus einer Chiemsee-Gemeinde jetzt eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten mit Bewährung. Der Verurteilte muss außerdem eine Geldauflage von 5000 Euro an das Kinderhospiz Aschau zahlen.

Ursprünglich
jeweils 53 Fälle

Ursprünglich waren jeweils 53 Fälle des „Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt“ – sowohl für die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerbeiträge – Gegenstand der Anklage von Staatsanwalt Thomas Peter sowie eine Schadenshöhe von über 800000 Euro (wir berichteten). Die Verteidiger, Lorenz Seidl aus Bernau und Harald Baumgärtl aus Rosenheim, hatten schon vor Prozessbeginn einen niedrigeren Schaden und lediglich eine Beihilfetat ins Feld geführt.

Die Vorwürfe galten Geschäftsvorgängen zwischen Mitte 2013 und Frühjahr 2018. Mithilfe von Scheinrechnungen, ausgestellt von 19 Scheinfirmen und jeweils in bar bezahlt, sollte der 47-Jährige Schwarzarbeit finanziert haben. Aufgrund der Zahl des gemeldeten Personals, der geringen Löhne und der hohen Umsätze sollten laut Anklage Leistungen erbracht worden sein durch Arbeitnehmer, die nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldet waren.

In einer Verteidigererklärung erläuterte Seidl den Ablauf der Geschäfte. Sein Mandant habe sich einen eigenen Betrieb aufgebaut, der stetig gewachsen sei. Er habe dringend neue Mitarbeiter gebraucht. Durch einen Kontakt zu einer türkischen Firma in Berlin sei er an einen Mann namens „Mehmet“ gekommen, der über etwa 200 Mitarbeiter verfügte, in verschiedenen Städten arbeitete, sehr flexibel war und dazu bereit, beliebig viele Mitarbeiter zu schicken. Die Visitenkarte vom „Mehmet“ sei leider verloren gegangen.

„Mehmets“ Angebot angenommen

Angesichts zahlreicher Aufträge habe der 47-Jährige das Angebot angenommen – unter der Voraussetzung, entsprechende Unterlagen einschließlich Verträge zu erhalten. „Mehmet“ habe verlangt, Rechnungen in bar bezahlt zu bekommen. Der Grund: Für frühere Baustellen habe er kein Geld gekriegt. Der 47-Jährige habe alles mit seinem Steuerberater besprochen. Dieser habe das Vorgehen abgesegnet.

Lorenz Seidl fuhr fort, Arbeitskolonnen als Subunternehmer mit bis zu zehn, zumeist ausländischen Mitarbeitern mit eigenen Fahrzeugen, Werkzeugen und Maschinen hätten auf den Baustellen des Angeklagten „in der Regel gute Arbeit geleistet“. Die Rechnungen seien in bar beglichen worden. Eine Frau, die angebliche Firmenchefin, habe das Geld entgegengenommen und die jeweilige Quittung ausgehändigt. „Mein Mandant sah keinerlei Probleme, hat darauf vertraut, dass alles seine Ordnung hat“, so der Verteidiger.

Letztlich konnte der Vorwurf von „Scheinrechnungen“ nicht bestätigt werden, betonte Vorsitzende Richterin Aßbichler im Urteil. Dem 47-Jährigen sei nur eine Beihilfetat nachzuweisen. Der Angeklagte habe einen Betrag von 448000 Euro zur Schadensregulierung einschließlich eventueller Zinsen hinterlegt. Dadurch sei die Schadenswiedergutmachung an der Krankenkasse gesichert. Monika Kretzmer-Diepold

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