Frasdorf – Es muss der Horror gewesen sein, was ein Bernauer Ende Januar auf der nächtlichen Heimfahrt nach Bernau erlebte: Ein damals 18-jähriger Mitfahrer aus München soll bei einer Fahrtpause mehrmals auf ihn eingestochen haben – um ihm das Auto wegnehmen zu können. Wegen versuchten Mordes soll sich der mittlerweile 19-jährige Münchner am heutigen Dienstag ab 9 Uhr vor der Jugendkammer des Landgerichts Traunstein verantworten.
Mitfahrer in
München abgesetzt
Der Bernauer war am 26. Januar in Zürich aufgebrochen. Über eine Internetplattform hatten sich der 18-Jährige sowie ein weiterer Mann als Mitfahrer gefunden. Nachdem der Bernauer den zweiten Mann in München abgesetzt hatte, wollte er offenbar den 19-Jährigen nach Hause bringen – der soll angegeben haben, in Aschau zu wohnen.
Bei Frasdorf verließ der Bernauer die Autobahn und setzte die Fahrt auf der Staatsstraße fort. Offenbar soll der junge Mann auf dem Beifahrersitz mittlerweile zu dem Entschluss gelangt sein, mit dem Auto des Bernauers gegen eine Mauer zu rasen und damit seinem Leben ein Ende zu setzen.
Gegen 1.30 Uhr in der Nacht gab der vermutlich psychisch kranke Mann vor, austreten zu müssen. Er bat den Fahrer daher, am Straßenrand anzuhalten. Kurze Zeit später kehrte er zurück – mit einem Messer in der Hand. Über die Beifahrerseite soll er sich auf den Fahrer gestürzt und ihm die Klinge in den Hals gerammt haben. Es hätte offenbar nicht viel gefehlt und der Bernauer hätte eine tödliche Verletzung davongetragen. Der Angegriffene wehrte sich mit den Händen, doch stach der 18-Jährige offenbar weiter auf ihn ein – bis der Fahrer die rechte Hand seines gefährlichen Beifahrers zu fassen bekam. Daraufhin soll der mit der Faust auf den Kopf des Bernauers eingeprügelt haben. Der Fahrer konnte nach seiner Aussage die Angriffe erst unterbinden, als er den 18-Jährigen in den Daumen biss, sodass der vor Schmerzen das Messer fallen ließ. Nun gelang es dem Fahrer, den Gurt zu lösen, sich aus dem Auto zu rollen und in die Richtung eines Wagens zu flüchten, der gerade des Wegs kam. Der Verletzte musste ins Klinikum Rosenheim eingeliefert werden, zweimal wurde er operiert.
Sieben zum Teil tiefe Schnittverletzungen und eine Wunde am Kopf listet die Antragsschrift auf. Weil der Staatsanwalt in dem Angriff Heimtücke erkennt, lautet der Vorwurf auf versuchten Mord – wegen einer akuten Psychose möglicherweise im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. MIchael Weiser