Nazi-Symbole als Anschauungsmaterial?

von Redaktion

Staatsschutzbeamter (53) muss sich in Traunstein vor Gericht verantworten

Traunstein – Eine Collage mit Nazi-Symbolen und Hitler-Bildern im Dienstzimmer eines Staatsschutzbeamten (53) der Kripo Traunstein soll lediglich „Anschauungsmaterial“ gewesen sein. Eine „Strafvereitelung im Amt“ – um einen Kollegen nach volksverhetzenden Äußerungen im Internet vor einem Strafverfahren zu schützen – liege ebenfalls nicht vor, ließ der Polizeibeamte seinen Verteidiger gestern vor dem Schöffengericht Traunstein mit Richter Thilo Schmidt erklären.

Staatsanwältin Barbara Dallmayer wirft dem Angeklagten vor, als zuständiger Sachbearbeiter im Frühjahr 2018 das Ermittlungsergebnis gegen einen Kollegen wegen Volksverhetzung mit unzutreffenden Informationen manipuliert zu haben. Nach Bezahlung einer Geldauflage wurde das Verfahren gegen den Kollegen im Mai 2018 endgültig eingestellt.

Darin war es um eine Textnachricht gegangen, die der Mann am 24. Februar 2018 an vier Einzelpersonen und eine Whatsapp-Gruppe mit elf Mitgliedern versandt hatte. Von „Terrorisieren ganzer Stadtviertel“, von „Primatenkultur mit mittelalterlichen Unsitten“ war zum Beispiel bezüglich Zuwanderern die Rede. Wörtlich hieß es in dem Text: „Es wird geraubt, überfallen, vergewaltigt und gemordet, als wäre dies das Selbstverständlichste von der Welt.“ „Bitte teilen“ und das Symbol des in die Höhe gereckten Daumens folgte.

Gemäß Anklage stammte die weitergeleitete Textnachricht ursprünglich von einem zweiten, anderweitig verfolgten Kollegen – was der 53-Jährige gewusst haben soll. Dennoch leitete er laut Anklage pflichtwidrig gegen diesen keine Ermittlungen ein.

Die gerahmte große Collage mit Nazi-Symbolen in seinem Dienstzimmer soll der 53-Jährige vor März 2015 angefertigt haben. In dem Büro führte eine Kollegin (54) von März 2015 bis Herbst 2018 Vernehmungen und Gefährderansprachen, teils mit Dolmetschern, durch. Der Angeklagte soll dort auch selbst Personen vernommen haben. Weitere Dienstangehörige sollen den Raum genutzt haben. Somit war die Collage „für eine nicht überschaubare Zahl von Personen wahrnehmbar“, so die Staatsanwältin.

Der nahe Traunstein wohnende Angeklagte gehört der Kripo seit 2008 an – erst beim Kriminaldauerdienst, dann beim Staatsschutz. Seit März 2019 ist er vom Dienst suspendiert, hat Hausverbot, Dienstwaffe und Ausweise wurden ihm abgenommen, wie Verteidiger Dr. Andreas Kastenbauer aus Traunstein berichtete. Der 53-Jährige werde sich in dem Prozess nicht selbst äußern.

Der Anwalt verlas eine eineinhalbstündige Erklärung. Die Nazi-Embleme hätten andere Mitarbeiter gesammelt, der Angeklagte habe sie nur auf einer Tafel zusammengefügt. Kollegen wie der Vorgesetzte hätten die Collage gesehen, jedoch nichts gesagt. Einzig die 54-Jährige habe sich daran gestört. Bei der Textnachricht habe sein Mandant „Fehler in der Ermittlungsarbeit“ gemacht – aber aus mangelnder Fachkenntnis und Ausbildung heraus.

Das Gericht müsse sich selbst ein Bild machen, ob der Inhalt der Nachricht „Volksverhetzung“ sei, hob Dr. Kastenbauer heraus. Der Text sei Jahre im Internet kursiert, gelte nicht der Abwertung von Gruppen, sei vielmehr ein „Kulturvergleich“. Der Verteidiger berief sich auf zahlreiche Urteile zu Rechtsfragen. Darunter war, ob elf Chatmitglieder schon eine „unkontrollierbare, nicht mehr überschaubare Verbreitung“ bedeuteten.

Ein Zeuge vom Bayerischen Landeskriminalamt informierte über Nachermittlungen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd im März 2019, bei denen im Fall der Textnachricht „Unregelmäßigkeiten aufgetaucht“ waren. Die Überprüfung ergab: Die rechtsradikale Nachricht war verschickt und binnen Minuten weitergeleitet worden. Der ursprüngliche Absender konnte nachträglich herausgefunden werden. Der LKA-Zeuge zu dem zweiten Anklagevorwurf: „Zu einem derartigen Bild im Büro des Staatsschutzes hätte ich mir jetzt nichts gedacht, Außenstehende aber vielleicht schon.“

„Erfahren und
zuverlässig“

Der Dienststellenleiter bezeichnete den Angeklagten gestern als „erfahren und zuverlässig“. Mit der Auswertung von Chatverkehr sei dieser vertraut gewesen. Von Spannungen zwischen dem Angeklagten und seiner Kollegin habe er anfangs nichts, erst später bemerkt, „dass die Chemie zwischen beiden nicht stimmte“.

Die 54-Jährige schilderte einige Punkte, in denen sie ab etwa 2017 Differenzen mit dem Angeklagten wegen dessen Arbeitsweise hatte. „Warum haben Sie nicht früher mit jemand gesprochen?“ Auf die Frage des Vorsitzenden antwortete die Zeugin: „Ich weiß, ich kriege kein Gehör.“

Der Prozess wird am Mittwoch, 14. Oktober, fortgesetzt.

Artikel 2 von 11