Rosenheim – Hat er erneut die Agentur für Arbeit um Leistungen betrogen? Mit diesem Vorwurf sah sich jetzt ein 34-jähriger arbeitsloser Mann aus Rohrdorf vor dem Amtsgericht Rosenheim konfrontiert. Laut Anklage soll er Beschäftigungen nicht beim Jobcenter gemeldet haben. Sein Unternehmen hatte der Elektrotechniker in den Sand gesetzt. Dabei war er bereits 2014 und 2016 wegen Betruges verurteilt worden. Zuletzt auch wegen Unregelmäßigkeiten mit dem Jobcenter in Rosenheim – und zwar zu 15 Monaten mit Bewährung.
Angeklagter beteuert seine Unschuld
Vor Gericht schwor er jetzt aber Stein und Bein, im Jahre 2019 gegenüber dem Jobcenter alle Arbeitsverhältnisse des ersten Quartals angegeben zu haben. Angaben, die letztlich auch nicht die in den Zeugenstand gerufenen Mitarbeiter des Jobcenters Rosenheim und der Agentur für Arbeit widerlegen konnten. So gaben die Zeugen zu, dass immer wieder eingereichte Unterlagen verschwinden. Zudem gaben sie an, dass es keine zentrale Erfassung der Zuständigkeiten gäbe. Vielmehr stellte sich heraus, dass es im Falle des Angeklagten vier zuständige Stellen gibt.
Das eigentliche Problem des Angeklagten war somit, dass er darauf vertraut hatte, dass die Behörde alle seine Informationen an die richtige Stelle weiterleiten würde. Zumal er seine Informationen entweder nur telefonisch oder schriftlich lediglich an der Pforte abgegeben hatte. Zudem war er auf schriftliche Rückfragen des Amtes nicht eingegangen.
Die Richterin teilte in einem rechtlichen Hinweis mit, dass es sich möglicherweise hier nicht um Betrug, sondern um eine fahrlässige Ordnungswidrigkeit gehandelt habe. Ganz anderer Meinung war der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe eben nicht seiner Mitwirkungspflicht genügt. So könne es sich nun nur um eine Haftstrafe von sechs Monaten handeln, die auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Der Verteidiger Rechtsanwalt Rafael Botor führte an, dass seinem Mandanten weder eine Betrugs- noch irgend eine Gewinnabsicht vorgeworfen werden könne. Unter den Verhältnissen, die zumindest damals im Jobcenter geherrscht hätten, seien Fehler in und durch diese Behörde nicht auszuschließen. Er beantragte, seinen Mandanten wegen fahrlässiger Ordnungswidrigkeit zu belangen.
Hinweis auf Einschreiben
Richterin Simone Luger stellte weder dem Angeklagten noch dem Rosenheimer Jobcenter ein ansprechendes Zeugnis aus. „Wenn man wie sie in fast gleicher Sache vorbestraft ist, sollte man als gebranntes Kind vernünftiger vorgehen. Hätten sie ihre Informationen und Unterlagen per Einschreiben eingereicht, so hätte man ihnen auch beim größten Chaos in dieser Behörde nichts am Zeug flicken können.“
Das Gericht vermochte nicht zweifelsfrei eine Betrugsabsicht nachzuweisen. Deshalb blieb es bei einer Ordnungswidrigkeit in Höhe von 200 Euro, was seine Bewährung auch nicht gefährdet. Theo Auer