Eine Flagge mit „Gschmäckle“

von Redaktion

Kripobeamter (53) steht unter anderem wegen Nazi-Symbolen im Büro vor Gericht

Traunstein – „Ich war überarbeitet, hab‘ was übersehen – das war der Knackpunkt.“ So kommentierte ein Staatsschutzbeamter (53) der Kripo Traunstein, der sich wegen Nazi-Symbolen im Büro und wegen „Strafvereitelung im Amt“ aktuell vor dem Schöffengericht Traunstein verantworten muss, einen Chatverlauf mit laut Anklage volksverhetzendem Inhalt. Dessen ursprünglichen Absender, ebenfalls Polizeibeamter, hatte er angeblich nicht ermitteln können.

Schmähtext
gegen Ausländer

Der Fall nahm seinen Anfang mit einem Schmähtext gegen Ausländer (wir berichteten), der am 24. Februar 2018 bei einem Kollegen und anderen Mitgliedern einer kleinen Whatsapp-Gruppe gelandet war. Die Textnachricht stammte von einem Kollegen, der sie an einen anderen mit der Aufforderung „Bitte Teile“ und dem Zeichen des hochgereckten Daumens weitergeleitet hatte. Ein Empfänger aus der Chatgruppe meldete die volksverhetzende Nachricht. Der Angeklagte soll dann, um Kollegen zu schützen, pflichtwidrig keine Ermittlungen eingeleitet haben. Mitte März 2018 soll er gemeldet haben, der anfängliche Absender der Nachricht sei „wegen gelöschter und überschriebener Daten nicht mehr feststellbar“.

Der „Weiterleiter“ überflog, wie er später aussagte, damals nur die ersten zwei Zeilen und schickte die Nachricht an die Chatgruppe. Das trug ihm letztlich große Probleme ein – ein zwischenzeitlich eingestelltes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, Durchsuchung von Büro und Wohnung einschließlich aller Datenträger, dienstliche Konsequenzen sowie eine Geldstrafe von 3000 Euro. Er bedauerte während des Verfahrens sein Handeln und entschuldigte sich – unter Hinweis auf vielfältige gute Kontakte zu Ausländern. Wenn er den kompletten Inhalt gekannt hätte, hätte er die Nachricht niemals weitergeleitet, beteuerte er.

Vor dem Schöffengericht mit Vorsitzendem Thilo Schmidt berief sich der Beamte, gegen den derzeit ein mit dem vorliegenden Fall nicht direkt zusammenhängendes weiteres Strafverfahren läuft, gestern auf sein Recht zu schweigen. Als einzigen Satz merkte er an: „Die Weitergabe dieser unseligen und dummen Nachricht tut mir unendlich leid.“

Disziplinarverfahren
am Hals

Disziplinarverfahren haben der ursprüngliche Versender der Chat-Nachricht (60) und der inzwischen pensionierte 61-jährige Kommissariatsleiter der Staatsschutzabteilung bei der Kripo Traunstein an den Hals bekommen. Letzterer übte gestern Kritik: „Ich fand nicht glücklich, dass die Staatsschutzabteilung der Kripo Traunstein das Verfahren angenommen hat. Man kannte sich teils untereinander. Das hätte eine andere KPI machen sollen, beispielsweise Erding.“ Von den Cybercrime-Spezialisten fühlte sich der Zeuge nicht ausreichend unterstützt. Zum Angeklagten habe er damals gesagt, es dürften „keine Fehler“ passieren.

Woher er die Textnachricht hatte – das wusste der 60-jährige Erstversender nicht. Viele Chat-Nachrichten seien hin und her gegangen: „Ich habe diese Nachricht unbedarft weitergeleitet.“ Hätte er sie vorher gelesen, wäre das nicht geschehen. Er habe die Quittung dafür bekommen.

Vorsitzender Richter Thilo Schmidt verwies auf einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung mit einer Geldstrafe von 5600 Euro. „Woher kennen Sie den Angeklagten?“, fragte der Richter. „Bewusst wahrgenommen“ habe er ihn erst bei einer Vernehmung, war die Antwort. Vorher sei man sich vielleicht dienstlich kurz begegnet. Auf Nachhaken der Staatsanwältin berief er sich auf „nicht bewusst wahrgenommene Kontakte“.

Zweiter Schwerpunkt des Prozesses sind Nazi-Symbole auf einer Collage im Dienstzimmer des Angeklagten. Er hatte das Bild mit mehreren Hakenkreuzen und einem Hitler-Porträt schon aus einem anderen Raum mitgebracht. Eine Reichskriegsflagge hängte eine Angestellte bei ihrem Einzug im Februar 2019 noch daneben. Dazu der Richter: „Die Fahne ist strafrechtlich nicht relevant. Aber es hat ein Gschmäckle.“

„Ich hab mir nichts dabei gedacht“, erwiderte die Zeugin. Zur Collage meinte sie, sie habe sie zwar gesehen, „aber nicht wahrgenommen“. Ob Vorgesetzte das Bild an der Bürowand gekannt hätten, könne sie nicht beurteilen. Irgendwelche Erläuterungen des Angeklagten anhand der Tafel habe sie nicht beobachtet, so die Angestellte auf Frage von Staatsanwältin Barbara Dallmayer. Der Hintergrund: Verteidiger Dr. Andreas Kastenbauer hatte die Collage als „Anschauungsmaterial“ für Schulungszwecke hingestellt.

Kollegin (54)
beschwert sich

Eine 54-jährige Kollegin des Angeklagten hatte sich über die Tafel im gemeinsamen Büro, das auch für Vernehmungen diente, beschwert. Nach Worten der Zeugin hatte der Abteilungsleiter gesagt, die Tafel könne hängen bleiben. Der frühere Kommissariatsleiter (61) schilderte anfängliche Bedenken gegen das Bild: „Ich hab es dann für mich ausgelegt als zulässig.“ Auf viele Fragen des Gerichts antwortete der Zeuge wortreich, aber eher allgemein. Bei der Zahl von externen Personen in dem Büro sprach der Ex-Chef von weitaus weniger Vernehmungen als zuvor eine Zeugin.

Der Prozess wird am Montag, 19. Oktober, fortgesetzt.

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