Kripobeamter (53) wegen „Strafvereitelung im Amt“ verurteilt
Gericht sieht keinen „Ermittlungsfehler“, sondern vorsätzliches Handeln – Verteidigung will Berufung prüfen
Traunstein – „Mir ist ein Ermittlungsfehler unterlaufen. Ich hatte niemals die Absicht, Kollegen zu beschützen.“ Diese Beteuerung bewahrte einen Staatsschutzbeamten (53) der Kripo Traunstein nicht vor der Verurteilung wegen „Strafvereitelung im Amt“. Das Schöffengericht Traunstein mit Richter Thilo