Traunstein – „Mir ist ein Ermittlungsfehler unterlaufen. Ich hatte niemals die Absicht, Kollegen zu beschützen.“ Diese Beteuerung bewahrte einen Staatsschutzbeamten (53) der Kripo Traunstein nicht vor der Verurteilung wegen „Strafvereitelung im Amt“. Das Schöffengericht Traunstein mit Richter Thilo Schmidt verhängte gestern eine Freiheitsstrafe von elf Monaten und setzte sie auf zwei Jahre zur Bewährung aus. Außerdem muss der Angeklagte eine Geldauflage von je 3600 Euro zahlen.
Im Urteil inbegriffen war das Verwenden von Nazi-Symbolen auf einer Collage im Büro des Angeklagten. Im Mittelpunkt des Prozesses stand jedoch eine Textnachricht mit volksverhetzendem Inhalt. Dessen ursprünglichen Absender, ebenfalls Polizeibeamter (60), hatte der 53-Jährige angeblich nicht ermitteln können. Die Textnachricht wandte sich gegen ausländische Flüchtlinge, etwa mit dem Satz: „Es wird geraubt, überfallen, vergewaltigt und gemordet, als wäre dies das Selbstverständlichste von der Welt.“
Staatsanwältin Barbara Dallmayer plädierte gestern auf eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Dazu solle der Angeklagte 6000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Für eine „Strafvereitelung“ bedürfe es immer einer strafbaren Vortat, in dem Fall der Volksverhetzung. Der Verteidiger habe den Text als einen von der Meinungsfreiheit gedeckten „Kulturvergleich“ bezeichnet. Dem widersprach die Anklägerin. Die Nachricht sei vielmehr „ein Angriff auf die Menschenwürde, keine objektive Auseinandersetzung mit fremden Kulturen“. Die Einlassung, er habe einen Fehler gemacht aus mangelnden IT-Kenntnissen und zu wenig Unterstützung durch Fachleute, sei „nicht glaubhaft“. Das Fazit der Staatsanwältin: „Es war kein Versehen. Es sollte gezielt etwas vertuscht werden.“ Dallmayer sah als Motiv des Angeklagten den „falsch verstandenen Korpsgeist“: „Man darf niemand dranhängen, niemand verraten.“
Verteidiger Dr. Andreas Kastenbauer aus Traunstein beauftragte „Freispruch in vollem Umfang“. Niemand habe sich an der Collage im Dienstzimmer des 53-Jährigen gestört. Hinsichtlich der „Strafvereitelung im Amt“ bezichtigte der Anwalt die Bürokollegin seines Mandanten, die Unwahrheit gesagt zu haben. Der geschilderte zeitliche Ablauf sei so nicht möglich. Die Zeugin habe sich „alles zusammengereimt, um dem ungeliebten Kollegen zu schaden“.
Das Verhalten seines Mandanten sei „klassisch fahrlässig gewesen“ und „wäre nicht passiert, wenn man ihm einen erfahrenen Kollegen an die Seite gestellt hätte“. Schließlich habe der 53-Jährige keinerlei Motiv gehabt, jemand zu decken. Im „letzten Wort“ meinte der Angeklagte, er teile Inhalt und Ton der Nachricht in keiner Weise, habe niemand schützen wollen: „Dafür riskiere ich doch nicht meine berufliche Existenz.“
Im Urteil, auf das der Ex-Polizist mit Kopfschütteln reagierte, bejahte Richter Schmidt beide Vorwürfe der Anklage. Die Collage sei für mehrere Personen wahrnehmbar gewesen. Verschiedene Leute hätten das Büro benützt. Der staatsbürgerlichen Aufklärung habe die Tafel sicher nicht gedient, so der Vorsitzende. Gravierender sei der Vorwurf der Strafvereitelung. Die strafbare Vortat in Form der volksverhetzenden Nachricht sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Straftat sei tatsächlich etwa ein Jahr vereitelt worden. Schmidt weiter: „Das Gericht ist überzeugt, der Angeklagte hat mit Vorsatz gehandelt.“ Das Urteil wird wohl nicht so schnell rechtskräftig. Der Verteidiger will Berufung prüfen. Monika Kretzmer-Diepold