Maske auf in der Fußgängerzone

von Redaktion

Neue Corona-Regelungen für die Region treten heute in Kraft

Rosenheim – Die „Corona-Ampel“ steht auf Rot in der Region – Stadt und Landkreis haben seit Tagen deutlich den Schwellenwert 50 bei der 7-Tage-Inzidenz überschritten. Entsprechend haben nun sowohl die kreisfreie Stadt wie auch der Landkreis ihre Allgemeinverfügungen, in denen die Corona-Regeln festgeschrieben sind, aktualisiert. Sie gelten ab heute, Mittwoch.

Wichtigste Änderung in Stadt und Landkreis ist die Neuregelung für private Feierlichkeiten. Hier beträgt die Höchstgrenze ab sofort nur noch maximal fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder zwei gemeinsame Hausstände unabhängig von der Personenanzahl (bislang 25 Personen).

Der Besuch von Patienten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen in der Region wird auf täglich eine Person aus dem engeren familiären Umfeld und dem eigenen Hausstand beschränkt. Minderjährige Bewohner und Patienten können von Eltern oder Sorgeberechtigten jedoch auch gemeinsam, während fester Besuchszeiten besucht werden.

In Kindergärten, Kindertagesbetreuungseinrichtungen, Heilpädagogischen Tagesstätten und vergleichbaren Einrichtungen gelten in Stadt und Landkreis die Infektionsschutzmaßnahmen der Stufe 2 des Rahmen-Hygieneplans. Das bedeutet: In allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung muss das Personal Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bei offenen oder teiloffenen Konzepten müssen feste Gruppen gebildet werden.

Zudem hat die Stadt Rosenheim eine Maskenpflicht für folgende, stark frequentierte und öffentliche Plätze festgelegt: Alle Fußgängerzonen im Stadtgebiet (Max-Josefs-Platz, Münchener Straße, Salzstadel, Ludwigsplatz). Und: auf den gesamten Marktflächen im Stadtgebiet, während der Durchführung von zugelassenen Marktveranstaltungen (Grüner Markt, Mantelsonntag). Ausgenommen sind gastronomisch genutzte Flächen.

Ebenso wurde im Stadtgebiet ein Alkoholverbot ab 22 Uhr für folgende Plätze festgelegt: alle Fußgängerzonen im Stadtgebiet (Max-Josefs-Platz, Münchener Straße, Salzstadel, Ludwigsplatz) sowie alle öffentlichen Grünanlagen und städtischen Erholungsgebiete (Mangfallpark, Happinger Seen).

Des Weiteren gelten in Rosenheim derzeit:

Sperrstunde um 22 Uhr in der Gastronomie.

•Kein Alkoholverkauf an Tankstellen ab 22 Uhr

•Private Feiern (Hochzeit, Geburtstage und Ähnliches) und Kontakte – zu Hause wie im öffentlichen Raum – werden auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen begrenzt.

Maskenpflicht an allen Schulen aller Jahrgangsstufen, auch am Platz.

Für sportliche und kulturelle Veranstaltungen sowie für berufliche Veranstaltungen oder Tagungen sind keine verschärften Regelungen erlassen worden.

Gestrichen ist die Höchstteilnehmerzahl von 200 Personen für Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte im Freien. Damit sind Gräbersegnungen ohne Teilnehmerbegrenzung, aber unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen und der Einhaltung der Mindestabstandsregelungen möglich. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss nicht eingehalten werden zwischen Angehörigen des eigenen Hausstands, Partnern, Verwandten in gerader Linie sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands. Unter Umständen kann noch eine Maskenpflicht angeordnet werden. Die Stadt ist hierzu in Abstimmung mit den Kirchen.

Stattfinden kann der „Mantelsonntag“ am 25. Oktober in Verbindung mit dem Simon- und Judäimarkt von 9 bis 18 Uhr in der Rosenheimer Innenstadt.Rosi Gantner

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