Maskenpflicht für Grundschüler im Unterricht bleibt bestehen

von Redaktion

Verordnung kann nach Angaben des Landratsamtes aufgrund „rechtlicher und fachlicher Gründe“ nicht aufgehoben werden

Rosenheim – Die Pflicht für Grundschüler, im Klassenzimmer eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, kann nach Angaben des Landratsamtes Rosenheim in den Grundschulen in Stadt und Landkreis Rosenheim aus „rechtlichen und fachlichen Gründen“ nicht aufgehoben werden.

Nachdem einige Landkreise beziehungsweise kreisfreie Städte die landesweit verfügte Maskenpflicht für Grundschüler nicht umsetzen, wandten sich zahlreiche Eltern mit der Forderung an das Landratsamt sowie an das Rathaus in Rosenheim, ebenso zu handeln.

Rechtliche Grundlage ist nach Angaben der Behörde die siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. In ihr ist unter anderem geregelt, dass bei Überschreiten der Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner, Grundschüler auch im Klassenzimmer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.

Dies unterstützt nach Angaben des Landratsamtes auch das Robert-Koch-Institut in einer Empfehlung. Eine Ausnahme lasse die siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nach Angaben der Behörde zwar zu, wenn die Neuinfektionen auf ein klar eingrenzbares Ausbruchsgeschehen zurückzuführen seien.

Dies sei nach Angaben eines Behördensprechers in Stadt und Landkreis Rosenheim aber nicht der Fall. Im Zeitraum vom 1. bis 20. Oktober wurden in elf Schulen im Landkreis Rosenheim und neun Schulen in der Stadt Rosenheim insgesamt 49 Personen positiv auf den Erreger getestet. Von den 20 Schulen waren sieben Grundschulen mit zehn Fällen betroffen.

Insgesamt mussten in diesem Zusammenhang rund 1200 enge Kontaktpersonen in häusliche Quarantäne geschickt werden.

Aktuell betroffen sind mit jeweils einer positiv getesteten Person: die Berufsschulen I und II in Rosenheim, die Franziska-Hager-Mittelschule Prien und die Kindertagesstätte „Stadtmäuse“ in Rosenheim. Alle engen Kontaktpersonen sind auch hier unter Quarantäne gestellt worden. we/re

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