Landratsamt
Antragsfrist für Erstattung läuft aus
Rosenheim – Die Kostenerstattung für die Beförderung von Schülern ab der elften Klasse muss beim Landratsamt Rosenheim beantragt werden. Das zuständige Sachgebiet „Schulen und ÖPNV“ informiert, dass Anträge für das vergangene Schuljahr spätestens am Montag, 2. November, im Landratsamt vorliegen müss