Einsamer Tod – mit oder ohne Corona

von Redaktion

Wie Covid-19 trotz zweier negativer Tests auf den Totenschein eines 90-Jährigen kam

Rosenheim – Corona-Tests ja, Verwandtenbesuche nein – leider ist es jetzt wieder so wie im Frühjahr 2020. Die Zahl der Covid-19-Patienten und Corona-Toten steigt laut Robert-Koch-Institut (RKI) stark an. So nimmt auch die Debatte um die RKI-Todeszahlen und Klinik-Besuchsverbote erneut Fahrt auf.

Wie ihr Vater (90) im April, mitten im strengsten Lockdown, im Innklinikum Mühldorf gestorben ist? An, mit oder ohne Corona? Das wusste die Tochter aus dem Kreis Rosenheim monatelang nicht. Gewiss ist für sie nur eines: „Mein Vater hätte einen würdevollen Abschied verdient gehabt. Doch er hatte einen würdelosen und sehr einsamen Tod.“

Herzzerreißende und
traurige Geschichte

Es war auch ein exemplarischer und spezieller Tod: exemplarisch, weil ihn die Familie nicht mehr sehen oder besuchen durfte – ein Schicksal, das jetzt erneut viele Kranke und Angehörige trifft. Speziell, weil der Mann aus dem südlichen Kreis Rosenheim laut Totenschein als Corona-Verdachtsfall starb, obwohl zwei Covid-19-Tests negativ ausgefallen waren. „Grundleiden Va Covid-19“ steht noch heute auf dem Dokument. Die Abkürzung „Va“ bedeutet „Verdacht auf“. Der irritierende Eintrag lässt der Tochter (51) monatelang keine Ruhe. Die Juristin fragt sich: Wird ihr Papa als Corona-Toter in der Statistik geführt, obwohl er viele „Grundleiden“ hatte, jedoch weder Corona noch das geringste Symptom?

Jetzt schafften Recherchen der OVB-Heimatzeitungen Klarheit. Laut Klinik stand das Testergebnis noch aus, als der 90-Jährige starb. Trotz des Va-Vermerks werde der Mann nicht als Corona-Toter geführt, versichern Klinik und Gesundheitsamt ein halbes Jahr danach. Die letzten Wochen im Leben des schwer demenzkranken Mannes (Stadium VI von VII): eine herzzerreißende, traurige Geschichte. Anfang März ist seine Ehefrau, die ihn bis dahin bestens versorgt und gepflegt hat, mit den Kräften am Ende. Der Zustand ihres Mannes verschlechtert sich rapide, doch die Pflegeheime winken ab. Es gibt zu viele andere auf der Warteliste. Die Lage ist trostlos – auch weil Ministerpräsident Söders neue Vorgaben einem Aufnahmestopp in Pflegeeinrichtungen gleichkommen. „Das hat mir schlaflose Nächte bereitet und tagsüber Dauertelefondienst“, erinnert sich die 51-Jährige. Und warum keine Rundum-Pflege daheim? Sie scheitert am Mangel an Kräften – etwa aus Ungarn und Polen, die Grenzen sind ja alle zu.

Als sich der Zustand Mitte März rapide verschlechtert, schafft es die Tochter, eine Einweisung ins Innklinikum Haag zu arrangieren, das über eine eigene Demenzstation verfügt. Mitte März fährt sie ihren Vater zusammen mit der Mutter hin.

An der Klinikpforte geht es wegen Corona ruckzuck. Blitz-Übergabe, keine Umarmung, kein Abschied, Frau und Tochter müssen draußen bleiben. Die Krankenschwester fährt den Patienten im Rollstuhl in den Aufzug – das letzte Bild vom Ehemann und Vater. Dreieinhalb Wochen bleiben ihm noch, doch die Angehörigen werden ihn nicht mehr wiedersehen.

Neuaufnahmen
fast unmöglich

Neben dem Besuchsverbot lässt die Familie auch der Zeitdruck verzweifeln. In Haag ist der Aufenthalt begrenzt, die Rückkehr nach Hause medizinisch ausgeschlossen, Neuaufnahmen in Heimen so gut wie unmöglich. Schließlich findet sich doch noch ein Platz im AWO-Seniorenzentrum in Waldkraiburg, das trotz allem bereit ist, den 90-Jährigen aufzunehmen. Doch seine Kräfte schwinden. Mitte April kommt er ins Innklinikum Mühldorf, damals „Coronaklinik“. Um 2 Uhr früh klingelt daheim das Telefon: Der Patient liege im Sterben, heißt es. Als die Angehörigen in Mühldorf ankommen, ist er schon tot. Am Morgen fragt der Bestatter, ob es sich um einen Corona-Fall handelt. Die Angehörigen verneinen, das hätten sie ja mitbekommen. Umso perplexer ist die Juristin, als ihr der Bestatter später sagt, ihr Papa habe „doch Corona gehabt“. Das stehe in der Todesbescheinigung, die Infektionsgefahr habe strengste Schutzmaßnahmen erfordert. Die Tochter hakt nach. Sie erfährt, dass ihr Vater in Haag und Mühldorf auf Covid-19 getestet wurde – zweimal negativ. Sie will den Totenschein ändern lassen. Das wird abgelehnt, es handle sich ja um ein amtliches Dokument. Monate später beantragt sie Einsicht in die Patientenakte inklusive vertraulichem Teil. Dort steht als Todesursache: „Grundleiden Covid 19“.

15 Stunden nach dem
Tod kam das Ergebnis

Die Klinik hat dafür eine plausible Erklärung (siehe Kasten). Weil das Testergebnis erst 15 Stunden nach dem Tod des Patienten eintraf, sei „der Eintrag ,Verdacht auf Covid-19‘ völlig korrekt“ erfolgt. Auch wenn so der Verdacht entkräftet ist, dass ihr Vater als Corona-Toter in der Statistik geführt wird, überzeugt dies die Tochter nicht. Man könne darüber streiten, ob ein Va-Eintrag bei absolut symptomfreien Sterbenden „völlig korrekt“ erfolge.

Zudem steht auf dem Testergebnis: „Nur für Forschungszwecke zugelassen.“ Die Juristin fragt: „Heißt das nun, dass die offensichtlich verwendeten PCR-Tests keine diagnostischen Hinweise auf eine Erkrankung oder Ansteckung bieten?“ Aber das ist eine andere Geschichte.

Corona-Statistik: Testergebnis ist entscheidend – nicht Totenschein

Mike Schmitzer, Pressesprecher am Innklinikum Mühldorf, fasst den Fall so zusammen: Der erste negative Coronatest hatte zehn Tage später, bei der stationären Aufnahme des 90-jährigen Patienten keine Relevanz mehr. Also wurde noch ein zweiter Abstrich auf Covid-19 gemacht – zumal der Patient eine Temperatur von 38,5 Grad hatte und sein Zustand sehr schlecht war.

Doch der Patient aus dem Landkreis Rosenheim starb schon eine Stunde nach seiner stationären Aufnahme um 2.33 Uhr. Das Testergebnis bekam die Klinik zwar noch am selben Kalendertag, allerdings erst um 17.52 Uhr – also gute 15 Stunden später. In der Statistik des Innklinikums werde der Fall nicht als Corona-Toter geführt. Nach Angaben des pandemiebeauftragten Arztes am Innklinikum sind dem Gesundheitsamt Mühldorf damals alle Testergebnisse übermittelt worden, positive wie negative. Wie das Gesundheitsamt Mühldorf betont, seien allein diese Testergebnisse maßgebend, nicht die Einträge auf dem Totenschein. Daher sei der Fall auch im Gesundheitsamt nicht als „Corona-positiver Verstorbener“ erfasst und auch nicht als solcher an andere Behörden gemeldet worden, versichert Sprecherin Simone Kopf. Diagnosen vom Totenschein verwerte nur das Statistische Landesamt, nicht aber das Gesundheitsamt.

Weder Kliniken noch Gesundheitsämter ordnen Tests bei Verstorbenen an oder führen solche Tests durch.

Weil der Mann aus dem Kreis Rosenheim zuletzt im AWO-Seniorenzentrum in Waldkraiburg gemeldet war, fällt er statistisch in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Mühldorf.

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