Rosenheim – Für die Stadt gilt seit Freitag, für den Landkreis Rosenheim ab Montag der bundesweit beschlossene Lockdown mit Schließungen von Restaurants, Clubs, Fitnessclubs, Hotels (Ausnahme: Dienstreisen) sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen. In einem Punkt bringt der Teil-Lockdown der Stadt sogar eine Erleichterung: Aufgrund einer Allgemeinverfügung hatten dort nur noch fünf Menschen aus zwei Haushalten zusammenkommen dürfen, die Obergrenze liegt nun bei zehn. Was für Stadt und Landkreis ab sofort gilt: Der Besuch von Patienten und Bewohnern in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen wird auf täglich eine Person beschränkt. Ausgenommen davon ist der Besuch von Kindern und Jugendlichen, die von beiden Elternteilen besucht werden können.
Für die Stadt ab sofort, für den Landkreis ab 9. November gilt: Das Personal in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung muss Masken tragen. In Kindertagesstätten müssen feste Gruppen, mit fest zugeordneten Betreuern, gebildet werden. Die Anordnungen gelten zunächst bis 29. November. we