Klage abgewiesen
Streit um Ausbau zweier Rastanlagen
Bad Feilnbach – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat jetzt eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern zum Ausbau der Rastanlagen „Eulenauer Filz“ und „Im Moos“ an der Autobahn A8 bei Bad Feilnbach abgewiesen. Geklagt hatte eine Grundstückseigentümerin,