Bad Feilnbach – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat jetzt eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern zum Ausbau der Rastanlagen „Eulenauer Filz“ und „Im Moos“ an der Autobahn A8 bei Bad Feilnbach abgewiesen. Geklagt hatte eine Grundstückseigentümerin, deren landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mit einer Fläche von circa 27000 Quadratmetern für den Ausbau benötigt werden. Sie sieht durch den Verlust dieser Fläche die Existenz ihres landwirtschaftlichen Betriebs gefährdet. Der achte Senat stellte in der Urteilsbegründung fest, der Ausbau der Rastanlagen diene dem legitimen Ziel, zusätzliche Lkw-Stellplätze zu schaffen. Für den Senat sei nicht erkennbar gewesen, dass die Stellplätze ebenso gut andernorts geschaffen werden könnten. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Hiergegen kann die Klägerin eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben.