„Fischwilderer“ zu Unrecht verdächtigt

von Redaktion

Freispruch für Miesbacher – Unschuld des Angeklagten für Richterin erwiesen

Raubling Bei einem Familienausflug wurde ein Angler wegen Beseitigen von verbotenen Legangeln der Fischwilderei verdächtigt (wir berichteten). Der Kreisfischereiverein zeigte den Miesbacher an. Dieser hatte Einspruch gegen den Strafbefehl, der eine Geldstrafe von 1200 Euro vorsah, erhoben. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Rosenheim kam es zu einem Freispruch.

Legangeln überwacht von Wildkamera

Der 34-jährige Filialleiter, der über eine Angelberechtigung für den gesamten Landkreis Rosenheim verfügt, schilderte den Sachverhalt aus seiner Sicht: Er wollte nach eigenen Angaben eigentlich nur einen gemütlichen Angelausflug samt seiner Ehefrau und den beiden Kindern unternehmen. Am Donnerstag, den 23. April, entschloss der Miesbacher sich, am Grießenbach bei Raubling zu angeln.

Gegen 10 Uhr am Vormittag habe er bemerkt, dass sich seine Leine in dort ausgelegten Fangleinen verheddert hatte. Zwei verbotene dauerhaft ausgelegte „Legangeln“, die dort angebracht waren, habe er entfernt, und sei auf eine dritte gestoßen. Gleichzeitig entdeckte er, so seine Schilderung, eine Wildkamera, die wohl zur Überwachung dieser verbotenen Geräte montiert worden war. Der Fischereiaufseher, durch die ausgelöste Kamera alarmiert, schickte zwei ehrenamtliche Fischerei-Kontrolleure an die besagte Stelle. Vor Ort gab es dann zunächst ein Missverständnis: Der Angler hielt nämlich die beiden Kontrolleure für die Eigentümer der verbotenen Gerätschaften. Entsprechend aufgebracht sprach er diese an. Die anderen wiederum hielten ihn für den Fischwilderer. So gab es ein Streitgespräch, das damit endete, dass die Fischereiaufsicht ihn – obwohl er korrekte Erlaubnisscheine vorweisen konnte – wegen Fischwilderei anzeigte. Die Erlaubnisscheine wurden darüber hinaus ebenfalls eingezogen. Eine dort vorgefundene Teleskopangel des Wilderers sei ein Gerät für Rechtshänder gewesen, berichtete der Angeklagte. Für ihn als Linkshänder sei so ein Gerät völlig nutzlos.

Der Fischereikontrolleur sagte aus, dass er auf die Meldung der Fischereiaufsicht an das Gewässer gekommen sei und dort den Angeklagten samt Familie angetroffen habe. Der Miesbacher habe sich auch ordnungsgemäß mit gültigen Papieren als berechtigter Angler ausgewiesen. Wie lange diese Legangeln vorher schon vorhanden waren, konnte er nicht sagen. Er bestätigte auch, dass später wiederum solche Legangeln am Grießenbach vorgefunden wurden.

Der Leiter der Fischereiaufsicht erklärte, dass am Vortag diese verbotenen Geräte aufgefallen waren und man deshalb diese Wildkamera montiert habe. So wollte man den Wilderer auf frischer Tat erwischen. Nachdem die Kamera ausgelöst habe, hätte man die beiden Kontrolleure losgeschickt. Diese hätten dann den Angeklagten angetroffen. In seiner Anzeige war vermeldet, dass der Angeklagte ohne eigenes Angelgerät unterwegs gewesen sei. Die anderen Zeugen hingegen bestätigten, dass der Angeklagte durchaus seine Ausrüstung mit sich hatte. Der Zeuge musste eingestehen, dass es sich dabei lediglich um einen Rückschluss seinerseits gehandelt habe. Des Weiteren musste er bestätigen, dass es weder auf den Fotos noch anderweitige Hinweise darauf gab, dass der Angeklagte ein ertappter Fischwilderer war – außer der Tatsache, dass er sich beim Wildererwerkzeug befand. Und ja, es seien auch später solche Legangeln am Grießenbach gefunden worden.

Keine weiteren Zeugen notwendig

Weitere Zeugen waren nun nicht mehr vonnöten. Der Staatsanwalt machte es kurz: Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte sich hier der Verdacht auf Fischwilderei nicht bestätigt. Deshalb sei der Angeklagte wegen erwiesener Unschuld freizusprechen.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Sascha Dieterich, konnte dem nur zustimmen, verwies aber darauf, dass eine Verwertung von Fotos dieser Wildkamera als Beweise ohnehin nicht zulässig gewesen wäre. Die Vorsitzende Richterin Maike Merlin erklärte es für glaubhaft, dass der angeklagte Mann auf einem ganz normalen Angelausflug war, und so absolut schuldlos in Verdacht gewesen sei.

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