Traunstein/Wasserburg – Der Landgerichtsprozess gegen einen 37-jährigen gebürtigen Kemptener wegen versuchter Vergewaltigung einer Mitpatientin im Bezirksklinikum in Gabersee ist gestern geplatzt. Der Grund: Das mutmaßliche Opfer hatte ein Attest wegen Verhandlungsunfähigkeit vorgelegt. Die Sechste Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler setzte das Verfahren aus. Ein neuer Termin werde frühestens im Februar 2021 stattfinden können.
Pfleger verhinderte
Schlimmeres
Staatsanwältin Karin Hahn hatte dem mehrfach vorbestraften 37-Jährigen, der damals zur medikamentösen Einstellung wegen einer psychischen Erkrankung in dem Krankenhaus weilte, einen sexuellen Übergriff mit versuchter Vergewaltigung zur Last gelegt. Der Tatverdächtige soll am Abend des 6. März 2020 in das Zimmer der Geschädigten gegangen sein. Gegen deren erklärten Willen soll er sexuelle Handlungen an der Frau vorgenommen haben. Ein Pfleger, der den Raum betrat, verhinderte Schlimmeres. Gegen den mutmaßlichen Täter erging ein vorläufiger Unterbringungsbefehl.
„Wie geht es Ihnen heute?“ Auf diese Frage der Vorsitzenden Richterin sprach der in Hand- und Fußfesseln von Polizeibeamten vorgeführte 37-Jährige von „scheiße“. Er befinde sich „unschuldig in der Forensik“, wolle zurück zu seinem Vater, wieder in seiner alten Firma arbeiten, ein normales Leben führen. Wörtlich meinte er: „Ich bin nicht auf der Welt, um im Gefängnis zu leben.“ Er habe schon 16 Jahre hinter Gittern verbracht. Die Kammervorsitzende verwies auf die Aussage der Frau: „Sie schildert es anders, wollte alles nicht.“ Die Zeugin könne nicht vor Gericht erscheinen. Ihre Untersuchung könne dauern. Jacqueline Aßbichler fuhr fort: „Inzwischen bleiben Sie, wo Sie sind. Wir können Sie nicht rauslassen. Überlegen Sie Ihre Aussage nochmals.“ Ausdrücklich betonte die Vorsitzende Richterin, die Kammer wolle „kein falsches Geständnis“. Sollte die angebliche Geschädigte auf längere Zeit nicht vor Gericht erscheinen können, könnten ihre Angaben vor der Polizei auch auf andere Weise in den Prozess eingebracht werden. Nach einer Beratungspause mit seinem Verteidiger, Dr. Markus Frank aus Rosenheim, blieb der Angeklagte dabei: „Wegen fünf Minuten Küssen soll ich weiter unschuldig eingesperrt sein? Ich bin schon acht Monate eingesperrt. Geben Sie mir Paragraf 63 (Anmerkung der Redaktion: Es handelt sich dabei um eine zeitlich unbegrenzte Unterbringung in der Psychiatrie) – scheiß drauf. Ich will endlich meine Ruhe.“ Die Sechste Strafkammer folgte dem nicht und ordnete vielmehr die Begutachtung des mutmaßlichen Opfers an – sowohl zur Verhandlungsfähigkeit als auch zum psychischen Zustand.
Angeklagter zurück
ins Bezirksklinikum
Der Angeklagte empörte sich lautstark: „Ich bin Gott. Geben Sie mir Paragraf 63.“ Die Vorsitzende Richterin schloss die Verhandlung, entließ den psychiatrischen Sachverständigen und alle Zeugen. Der 37-Jährige rief: „Ich geh nicht zurück nach Gabersee.“ Letztlich blieb ihm nichts anderes übrig.Monika Kretzmer-Diepold