Rosenheim – Ein mehrfach vorbestrafter Mann (44) aus Litauen musste sich jetzt erneut in Rosenheim vor Gericht verantworten. Er wurde auf frischer Tat ertappt, als er Geld aus kirchlichen Opferstöcken entwendet hatte.
Als der 44-jährige Litauer mit der Bahn nach Rosenheim fuhr, wurde er bereits von Münchner Polizeibeamten überwacht. Hier angekommen übergab man seine Überwachung an die Rosenheimer Polizei mit der Information, dass der Mann es wohl auf Opferstöcke in Kirchen abgesehen habe. Daraufhin präparierte die Polizei diese mit markierten Geldscheinen.
Der Angeklagte wurde nach einem kurzen Besuch in der Rosenheimer Erlöserkirche gestellt und durchsucht. Dabei fanden die Beamten tatsächlich die zwei markierten Geldscheine.
Erkundungstouren
durch Oberbayern
Vor das Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Christian Merkel wurde der gelernte Schweißer nun aus der Untersuchungshaft vorgeführt, wo er seit Mai auf seine Verhandlung wartete. Inzwischen wurde bekannt und nachgewiesen, dass er zwischen Februar und Mai auch die Opferstöcke von drei anderen oberbayerischen Kirchen aufgebrochen beziehungsweise mittels Klebestreifen geplündert hatte. Unter der Beobachtung von zivilen Polizeibeamten hatte er darüber hinaus regelrechte „Kirchen-Erkundungen“ durchgeführt. Mit dem Auto einer Freundin besuchte er Dutzende Kirchen zwischen Staffelsee und Waldkraiburg.
Rechtsanwältin Gabriele Sachse, die Verteidigerin des Angeklagten, gab im Auftrag ihres Mandanten ein umfassendes Geständnis ab. Auf die Frage des Richters, warum er es gerade auf Opferstöcke in den Kirchen abgesehen habe, gab er die Erklärung: „Ich dachte, Gott würde mir das verzeihen, weil er um meine missliche Situation weiß.“
Haftstrafe
in Österreich
Nun waren dies jedoch nicht seine ersten Vergehen. Als er 2008 nach Deutschland kam, war er in Litauen bereits siebenfach verurteilt worden. In Deutschland begann er dann bereits 2009 mit Unterschlagung und zog eine Spur durch Hessen, das Rheinland bis nach Bayern, wobei er auch einen Abstecher nach Österreich machte, was ihm eine 20-monatige Gefängnisstrafe in Leoben einbrachte. Zuletzt im Januar in München aus der Haft entlassen hatte er es nun auf die Kirchen abgesehen.
Dies nahm die Staatsanwältin zum Anlass, die enorme Rückfallgeschwindigkeit zu beklagen. Dieses plan- und gewerbsmäßige Vorgehen unterstreiche die unbelehrbare und dissoziale Grundhaltung des Angeklagten. Eine Haftstrafe von 21 Monaten, die keinesfalls zur Bewährung ausgesetzt werden könne, so lautete ihr Antrag.
Die Verteidigerin erklärte dass wegen des Geständnisses, was für Einsicht und Reue spreche, und des Umstandes, dass der Angeklagte umgehend ausreisen würde und ohnehin ein darauf folgendes Einreiseverbot habe, zwölf Monate Haft reichen könnten. Nachdem davon fast sechs Monate in der Untersuchungshaft bereits verbüßt seien, wäre auch eine Bewährungsstrafe nicht undenkbar.
Keine Bewährung
ausgesprochen
18 Monate Gefängnis ohne Bewährung lautete dann das Urteil. Bei der Vorstrafensituation und der Rückfallgeschwindigkeit sei eine spürbare Strafe unumgänglich. Theo Auer