Zwei Festnahmen und mehrere Verstöße gegen Versammlungsrecht

von Redaktion

Polizeipräsidium Oberbayern Süd zieht nach „Querdenker“-Demo Bilanz – Rund 80 Beamte im Einsatz

Rosenheim – Aus dem Ruder lief Dienstagnachmittag, wie berichtet, die „Querdenker“-Demo um Dr. Bodo Schiffmann im Mangfallpark Süd. Gestern zog nun das Polizeipräsidium Oberbayern Süd eine abschließende Bilanz.

Im Einsatz waren insgesamt rund 80 Beamte des Polizeipräsidiums und Unterstützungskräfte der Bereitschaftspolizei. Unübersichtlich wurde die Lage, als die Organisatoren der „Corona-Info-Tour“ die Versammlung im Mangfallpark für beendet erklärten und wiederum zum „Spaziergang“ durch die Stadt Rosenheim aufriefen – und dem mehrere Hundert Menschen folgten.

Weil es der Polizei mehrfach nicht gelungen sei, Kontakt mit der Versammlungsleitung aufzunehmen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf gewährleisten zu können – auch in Hinblick auf die Sicherheit des Straßenverkehrs sowie von unbeteiligten Personen – ließ die Einsatzleitung letztlich in der Innstraße auf Höhe Spitalstraße die Veranstaltung abbrechen. „Aufgrund des unkooperativen Verhaltens seitens des Veranstalters“, heißt es in der Polizei-Bilanz. Eine Maßnahme, die aus Sicht der Polizei alternativlos gewesen sei. Letztlich musste die Polizei zwei Personen, die Beamte mit Ellenbogenschlägen angegriffen hatten, vorläufig festnehmen. Hinzu kommen laut Polizei mehrere Verstöße „in versammlungsrechtlicher Hinsicht“, die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt nun im Nachgang verfolgen würden. Die genaue Anzahl kann die Stadt Rosenheim noch nicht beziffern. Sprecher Christian Schwalm: „Sobald der Stadt die Anzeigen vorliegen, wird geprüft ob beziehungsweise gegen wen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden müssen.“

Polizeipräsident Robert Kopp erklärt zum Geschehen: „Die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit sind in unserem Land sehr hochrangige Rechtsgüter und werden jedem Menschen gewährt. Allerdings gelten diese Grundrechte nicht schrankenlos. Ebenso sind polizeiliche Einsatzkräfte in unserem demokratischen Rechtsstaat niemals Sinnbild für eine politische Zielrichtung oder ein öffentliches Thema. Die Polizei setzt sich neutral für den Schutz der Grundrechte ein. Wer als Demokrat die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Anspruch nimmt, muss aber auch die Aufgabe der Polizei in der demokratischen Gesellschaft und unserem Rechtsstaat anerkennen.

Beschränkungen
nicht beachtet

Die Polizei trifft die erforderlichen Maßnahmen, um einen reibungslosen Verlauf und den Schutz von friedlichen Versammlungsteilnehmern zu gewährleisten.“ Eingeschränkt werde die Versammlungsfreiheit immer dann, wenn sich Beteiligte einer Versammlung nicht an die geltenden Regeln hielten. In Zeiten einer Pandemie seien Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen und dadurch bedingte beschränkende Auflagen unabdingbar. Kopp weiter: „Bei dem Versammlungsgeschehen in Rosenheim wurden diese Beschränkungen in einer Art und Weise nicht beachtet, wie wir das mittlerweile bei knapp 400 Versammlungslagen im Zusammenhang mit dem Thema Corona der letzten Monate in unserem Zuständigkeitsbereich bisher noch nicht feststellen mussten. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd wird bei Versammlungen auch künftig derartige Rechtsverstöße und daraus resultierende Infektionsgefahren nicht dulden und im Einzelfall orientiert die erforderlichen Maßnahmen veranlassen.“ Rosi Gantner

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