Rosenheim – Der Rosenheimer Rechtsanwalt Christoph Lindner will weiter gegen die Maskenpflicht für Grundschüler ankämpfen. Seinen entsprechenden Eilantrag hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München indes abgelehnt.
Lindner zeigt sich angesichts der Entscheidung wenig überrascht: „Das Gericht hat erwartungsgemäß einstweilige Maßnahmen abgelehnt und dabei zum einen auf die aktuellen Infektionszahlen, zum anderen aber auch darauf verwiesen, dass den Grundschulkindern die Möglichkeit gegeben werden muss, die Masken während der Schulpausen vorübergehend abzunehmen.“
Der Rosenheimer Anwalt zur Begründung: „Das Gericht hält diese Ausnahme für ‚noch ausreichend‘ im Wortlaut der Verordnung erkennbar.“ Insgesamt komme das Gericht in der im einstweiligen Verfahren gebotenen summarischen Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen sei.
Für Lindner kein Grund aufzugeben: „Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, das Hauptsacheverfahren engagiert weiter zu verfolgen.“ Dort solle insbesondere auch wissenschaftlich fundiert weiter aufgeklärt werden, welchen Nutzen und welche Risiken das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am Platz während des Unterrichts für Grundschulkinder aller Klassen mit sich bringe. „Wir möchten dafür eintreten, dass die Rechte und Bedürfnisse der jungen Mitglieder unserer Gesellschaft auch in Pandemie-Zeiten bei politischen Entscheidungen gehört, beachtet und fair berücksichtigt werden.“
Wie berichtet, hatte der Masken-Kritiker Ende Oktober das Landratsamt in einem Schreiben aufgefordert, in Grundschulen auf eine Mund-Nasen-Bedeckung zu verzichten. Seit Mitte Oktober gilt in Stadt und Landkreis auch für Grundschüler wieder die Maskenpflicht im Unterricht, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Rosi Gantner