Verkeimung

Bürger müssen Wasser abkochen

von Redaktion

Tuntenhausen – Nachdem bei einer Routineuntersuchung im Leitungsnetz der Gemeinde Tuntenhausen und des Wasserberschaffungsverbandes Schönau-Biberg eine geringe Belastung durch sogenannte coliforme Keime aufgetreten ist, hat das Gesundheitsamt für alle Bürger, die dieses Wasser beziehen, eine Abkochverfügung erlassen. Die Bürger sind dazu aufgefordert, Trinkwasser nur noch in abgekochtem Zustand zu verzehren. Auch das Waschen von Obst und Gemüse sowie das Zähneputzen sollte nur mit abgekochtem Wasser erfolgen. Zur Zubereitung von Säuglings- und Kleinkindernahrung empfiehlt das Rosenheimer Gesundheitsamt, stilles Mineralwasser zu verwenden. Die Benutzung des Wassers zum Duschen und Händewaschen sei hingegen unbedenklich.

Artikel 3 von 11