„Gangstergehabe“ im Gerichtssaal

von Redaktion

Zwei junge Rosenheimer wegen Einbruchsserie zu Jugendstrafen verurteilt

Rosenheim – Das Jugendschöffengericht verurteilte jetzt zwei 17- und 19-jährige Rosenheimer wegen mehreren Fällen des vollendeten oder versuchten schweren Bandendiebstahls und des Diebstahls mit Waffen zu Jugendstrafen von drei Jahren und vier Monaten beziehungsweise vier Jahren und sechs Monaten. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde für den älteren der beiden Angeklagten angeordnet.

Psychiatrische
Begutachtung

Eine Einbruchsserie im Rosenheimer Stadtgebiet hatte Anfang des Jahres die Behörden alarmiert und schließlich zu den beiden jungen Rosenheimern geführt. Vor dem Jugendschöffengericht Rosenheim kam es nun zu einer zweiten Auflage des Verfahrens, das im August im ersten Anlauf ausgesetzt wurde, weil damals alle Prozessbeteiligten der Ansicht waren, dass es ein medizinisches Gutachten brauche, um die Voraussetzungen für einen Maßregelvollzug beim 19-Jährigen zu prüfen. Zwischenzeitlich ist die psychiatrische Begutachtung erfolgt.

Den beiden jungen Männern wurde eine ganze Reihe von Einbrüchen und Einbruchsversuchen in Geschäfts- und Privaträume Anfang des Jahres in Rosenheim zur Last gelegt. Auffällig dabei: Ihre anvisierten Objekte lagen weitgehend zentral im erweiterten Umkreis des Max-Josefs-Platzes. Die Anklage umfasste 16 Punkte. Darunter schwerer Bandendiebstahl in zwei Fällen sowie versuchter Bandendiebstahl, versuchter Privatwohnungseinbruchsdiebstahl, Diebstahl mit Waffen und versuchter Diebstahl mit Waffen jeweils in mehreren Fällen.

Unter Einbeziehung ihrer Vorverurteilungen standen dementsprechend hohe Jugendstrafen im Raum. Doch von Einsicht und Reue keine Spur. Dabei hätten Angaben zu den Beweggründen und zu etwaigen Mittätern ihre Lage durchaus verbessern und sich positiv auf das Strafmaß auswirken können.

Die beiden mehrfach vorgeahndeten Jugendlichen räumten die Anklagepunkte zwar weitgehend, aber eher halbherzig ein und machten darüber hinaus auch keine weiteren Angaben zum Tatgeschehen. Als Grund für die Taten gaben sie „chronischen Finanzbedarf“ wegen ihrer Drogen- beziehungsweise Spielsucht an. Die beiden Angeklagten und ein weiterer Mittäter hätten als Bande agiert und Mitte Februar ihre Beutezüge in Rosenheim gestartet, um sich längerfristig eine Einnahmequelle zu verschaffen, lautete jedenfalls der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft.

Vorhaben endeten
oftmals frühzeitig

Bereits am 13. Februar soll der 17-Jährige vergeblich versucht haben, in eine Wohnung in der Hoppenbichlerstraße einzudringen. Im Zeitraum von 16. Februar bis zum 27. Februar folgte dann eine Vielzahl weiterer, meist gemeinsam oder mit einem Mittäter verübten, Einbruchs- und Diebstahlsdelikte, wenn auch nicht immer mit Erfolg. Häufig blieb das Vorhaben im Versuchsstadium stecken. Dabei erbeuteten die Täter insgesamt etwa 29000 Euro Bargeld und richteten einen Sachschaden von rund 10000 Euro an. Bis zu ihrer Festnahme Ende Februar setzten sie die Serie unbeeindruckt fort, wie der Sachbearbeiter der Kripo Rosenheim mitteilte. DNA-Spuren und Videoaufzeichnungen konnten demnach den Angeklagten zugeordnet werden.

Beim 19-Jährigen lag, laut dem medizinischen Sachverständigen, ein Betäubungsmittelmissbrauch mit enormen Tagesmengen, aber keine schwere Sucht vor. Dennoch sei die Gefahr indirekter Beschaffungskriminalität gegeben. Der Angeklagte erschien therapiefähig. Somit waren die Voraussetzungen für einen Maßregelvollzug gegeben. Die Unterbringung in der Entziehungseinrichtung soll eineinhalb Jahre dauern.

Der Anklagevertreter nahm die Anregungen auf und forderte unter Einbeziehung der offenen Urteile Einheitsjugendstrafen: vier Jahre und neun Monate für den 17-Jährigen und sechs Jahre für den 19-Jährigen.

Verteidiger Hans Sachse hatte für seinen Mandanten zwei Jahre und zehn Monate als ausreichend erachtet. Er war der Ansicht, dass dem 17-Jährigen nicht alle Anklagepunkte zuzurechnen seien. Gleiches gelte auch für seinen Mandanten, behauptete Verteidiger Thorsten Hauck, obgleich sich der Sachverhalt hier schwieriger gestalte, weil der 19-Jährige bereits eine noch offene Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten mitbringe. Der Verteidiger sah ein Strafmaß von drei Jahren und sechs Monaten angemessen.

Das Schöffengericht Rosenheim blieb im Strafmaß letztlich unter dem Antrag der Anklage und räumte dem Geständnis einen hohen Stellenwert ein. Zudem befänden sich die Angeklagten über acht Monate in Untersuchungshaft, hieß es in der Urteilsbegründung von Richter Wolfgang Fiedler.

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