Oberlandesgericht bestätigt Traunsteiner Urteil

Facebook hatte volksverhetzende Posts, die ein Rosenheimer unter einem Pseudonym gepostet hatte, gelöscht. Foto dpa

Facebook hatte volksverhetzende Posts, die ein Rosenheimer unter einem Pseudonym gepostet hatte, gelöscht. Foto dpa

Facebook-Nutzer verbreitet volksverhetzenden Inhalt unter einem Pseudonym – Posts des Rosenheimers gelöscht und Klage abgewiesen

Traunstein/München – Ein Urteil des Landgerichts Traunstein zum Thema Klarnamen auf Facebook stand auf dem Prüfstand vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Die Achte Traunsteiner Zivilkammer mit Vorsitzendem Richter Dr. Johannes Kammergruber hatte die Klage eines Facebook-Nutzers aus Rosenheim im

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Montag, 15. September 2025

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