Rosenheim – Die Stadt Rosenheim hat gestern Details zur neuen, ab sofort geltenden Allgemeinverfügung bekannt gegeben, die erlassen wurde, um der hohen Anzahl an Corona-Infizierten Herr zu werden. So gilt ab sofort für alle Pflege- und Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime, Einrichtungen für Behinderte und ambulant betreute Wohngemeinschaften die Besuchsbeschränkung von einer Person pro Bewohner. Zudem müssen die Besucher einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Außerdem wird die Maskenpflicht erweitert und gilt nun auch in weiten Teilen der Münchener Straße sowie in der Bahnhofstraße, am Bahnhofsvorplatz und in der Luitpoldstraße. Neben der Maskenpflicht gilt für diese Bereiche laut Stadtverwaltung auch ein umfassendes Alkoholkonsumverbot. Zudem ist auf den genannten Straßen und Plätzen der Verzehr sowie der Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr vor Ort nicht gestattet.
Die detaillierte Allgemeinverfügung der Stadt Rosenheim ist unter www.rosenheim.de abrufbar.