Ex-Eishockey-Profi bricht Beamten Nase

von Redaktion

Psychisch kranker Häftling randaliert in der JVA Bernau – Unterbringung angeordnet

Traunstein/Bernau – Ein 38 Jahre alter psychisch kranker Häftling rastete vor zwei Jahren anlässlich zu wenig gelieferter Weihnachtskarten in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bernau aus. Ein 44-jähriger Beamter trug einen Nasenbeinbruch sowie Prellungen im Gesicht und am Bein davon. Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler ordnete gestern die Unterbringung des fünffach und einschlägig vorbestraften Beschuldigten an.

Frauen wie Männer
massiv beleidigt

Staatsanwalt Thomas Peter legte dem 38-Jährigen gestern fünf Taten zur Last. Zwischen Anfang November und Mitte Dezember 2018 hatte der Mann während einer Strafhaft in der JVA Bernau mehrmals Vollzugsbeamte, Frauen wie Männer, massiv beleidigt. Negativer Höhepunkt war das Geschehen am 13. Dezember 2018. Der Gefangene, der damals unbedingt in die USA abgeschoben werden wollte, geriet außer sich, weil er beim monatlichen Einkauf anstelle der bestellten sieben nur eine Weihnachtskarte ausgehändigt bekam. Bei dem Versuch, den aufgebrachten, laut englisch schimpfenden Mann zu beruhigen, erntete der herbeigeeilte 44-jährige Beamte, der an jenem Tag die Aufsicht hatte, einen Faustschlag ins Gesicht. Das Opfer stolperte, fiel auf den Rücken. Der Angreifer setzte sich auf den blutenden Mann am Boden und schlug ihm noch mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Kollegen holten Unterstützung. In der Haftzelle randalierte der 38-Jährige weiter.

Der 44-jährige Zeuge schilderte, er habe zweimal an der Nase operiert werden müssen und sei jeweils zwei Wochen krankgeschrieben gewesen. Mittlerweile sei er beschwerdefrei: „Nur die Nase ist ein bisschen schief.“ Der 38-Jährige entschuldigte sich – was der Vollzugsbeamte akzeptierte: „Ich habe als Mensch Verständnis für ihre damalige Situation.“ Andererseits sei er für 120 Häftlinge verantwortlich und müsse seine beruflichen Pflichten erfüllen, meinte der Zeuge sinngemäß.

Eine Verschlechterung des Zustands des Beschuldigten hatte eine Vollzugsbeamtin im Gedächtnis. Zu Beginn der Haft sei er zugänglich gewesen. Dann sei eine Phase gefolgt, in der er gemeint habe, alle seien gegen ihn: „Er wurde aggressiver und ungepflegter.“ Ein anderer der insgesamt sechs Zeugen gab an, er habe die Beleidigungen nicht verstanden, weil er gar kein Englisch könne.

Der 38-Jährige stammt aus einem Millionärshaushalt in den USA, lebte als Kind zeitweise in Bayern und war später in Amerika ein bekannter Profi-Eishockeyspieler. Wahrscheinlich erkrankte er erst im Erwachsenenalter. Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee, attestierte dem Beschuldigten aufgehobene Schuldfähigkeit bei allen Taten. Die Voraussetzungen für Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus seien erfüllt.

In der bisherigen vorläufigen Unterbringung habe sich der Zustand des 38-Jährigen dank der Medikamente deutlich gebessert. In etwa sechs Monaten seien die ersten Lockerungen möglich. Ohne Medikamente sei die Wiederholungsgefahr groß, so der Sachverständige. Ein Rückfall wäre binnen Monaten zu erwarten.

Faustschläge prägen
die Vorverurteilung

Staatsanwalt Thomas Peter trat im Schlussantrag für eine Unterbringung ein. Faustschläge zögen sich durch die Vorverurteilungen des Beschuldigten. Faustschläge ins Gesicht seien unkalkulierbar und könnten noch viele schlimmere Verletzungen hervorrufen. Der 38-Jährige sei eine Gefahr für die Allgemeinheit. Er habe in der Vergangenheit wahllos Opfer gesucht und aus nichtigen Anlässen zugeschlagen. Um die Unterbringung zur Bewährung auszusetzen, sei es noch zu früh. Diese Ansicht teilte der Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim. Wenn der Beschuldigte für eine noch offene Freiheitsstrafe von 16 Monaten Bewährung bekomme, sei eine Unterbringung derzeit der bessere Weg.

Im Urteil begründete Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler, die psychische Erkrankung des 38-Jährigen sei „nicht heilbar, aber medikamentös beherrschbar“. Medizinisch wie rechtlich seien die Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Psychiatrie gegeben. Sie zur Bewährung auszusetzen – das müsse vorbereitet werden.

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