Rechte Szene veranlasst zu Rückzieher

von Redaktion

Udo Siebzehnrübl distanziert sich von seiner Ankündigung und lässt Geschäfte zu

Udo Siebzehnrübl Foto Hadersbeck

Rosenheim – Die Entscheidung ist gefallen: Udo Siebzehnrübl wird am kommenden Montag seine fünf Intersport-Filialen – eine davon in der Rosenheimer Fußgängerzone – nicht aufsperren. Das hat der Unternehmer gegenüber unserer Zeitung bekanntgegeben. Wie berichtet, hatte Siebzehnrübl damit geliebäugelt, sich über den Lockdown hinwegzusetzen und seine Geschäfte trotz des Verbotes zu öffnen. Dass jetzt alles anders gekommen hat, hat einen driftigen Grund. Die Vorsitzenden des Intersport-Verbunds hätten ihn darüber in Kenntnis gesetzt, dass sein Vorhaben „mehrere Menschen aus der rechten Szene angelockt hätte.“ So hätte es beispielsweise bereits Kunden gegeben, die vermutet hätten, dass er der rechten Szene angehöre. Für ihn sei damit sofort klar gewesen, dass er einen „gewaltigen Rückwärtsgang einlegen muss“, denn mit dieser Szene wolle er nichts zu tun haben. „Es ist total schade, weil wir so viel Energie in das Vorhaben gesteckt haben“, sagt Siebzehnrübl. Doch es sei nie in seinem Interesse gewesen, Randale zu machen. Vielmehr habe er das Ziel verfolgt, ein Zeichen für den Einzelhandel zu setzen.

Und auch in der Politik hat das Thema hohe Wellen geschlagen. In einem Facebook-Post hat beispielsweise der SPD-Fraktionsvorsitzende im Rosenheimer Stadtrat, Abuzar Erdogan, das Verhalten des Unternehmers stark kritisiert. „Das, was dieser Händler macht, ist absolut daneben und schlecht für Rosenheim“, schreibt er und fügt hinzu: „Das Ganze ist allenfalls Marketing auf dem Rücken derer, die bei der Stange bleiben, um eine tödliche Pandemie zu bekämpfen.“ Eine ganz andere Meinung hat der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart. Er hätte das Bestreben des Rosenheimer Unternehmers unterstützt. Das Vorhaben würde zeigen, wie schlecht es mittlerweile um den Einzelhandel steht durch die „überzogenen Lockdown-Maßnahmen der Staatsregierung“.

Als vorgeschobene Gründe für den Rückzieher bezeichnet AfD-Landtagsabgeordneter Franz Bergmüller aus Feldkirchen-Westerham die Kehrtwende: „Die Öffnung des Sportgeschäftes Siebzehnrübl in Rosenheim wäre ein wichtiges Zeichen für unsere regionale Wirtschaft gewesen. Die willkürlichen und unverständlichen Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung ruinieren die Existenzen unserer Unternehmer und Angestellten und stellen unsere Bürger vor berechtigte Zukunftsängste. Der Ankündigung der Eigentümer des Sportgeschäftes, den Laden am Montag auch bei einem sehr wahrscheinlichen weitergeführten Lockdown zu öffnen, habe ich großen Respekt gezollt.“ Bergmüller hat sich eigenen Angaben zufolge als wirtschaftspolitischer Sprecher der bayerischen AfD-Fraktion bereits im Dezember für eine Öffnung der Geschäfte ab 11. Januar eingesetzt und einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag eingebracht. „Das Verbot der Erwerbstätigkeit muss endlich beendet werden. Umso mehr habe es ihn gefreut, dass erste Unternehmer nun aktiv gegen die Maßnahmen der Regierung vorgehen würden.

Auch der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart aus Bad Aibling unterstützte das Bestreben des Rosenheimer Unternehmers, der am 11. Januar trotz Lockdown-Maßnahmen seine fünf Sportwaren-Geschäfte wiedereröffnen will. „Die Aktion zeigt die Verzweiflung im Einzelhandel durch die Lockdown-Maßnahmen, nicht nur in Rosenheim“, so Winhart. Und weiter: „Die angekündigte Wiedereröffnung der Geschäfte begrüße ich und hoffe, dass damit die CSU in Rosenheim sowie die Staatsregierung endlich wachgerüttelt werden, wie schlecht es mittlerweile um den Einzelhandel durch die überzogenen Lockdown-Maßnahmen der Staatsregierung steht.“hei/sm

Hätte Siebzehnrübl tatsächlich geöffnet: Die rechtliche Seite

Die Konsequenzen bei einer rechtswidrigen Öffnung seiner Intersport-Geschäfte wären für Inhaber Udo Siebzehnrübl alles andere als überschaubar gewesen. Auch wenn alles mit seinem Rückzug wohl graue Theorie bleibt: Neben einem Ordnungsgeld hätte es ihn schlimmstenfalls auch die Gewerbezulassung kosten können. Diese Entscheidung liegt freilich im Ermessen des hiesigen Gewerbeamts. Aber der Umstand, dass Siebzehnrübl seinen Rechtsverstoß angekündigt hat – im Wissen, dass er Unrecht begeht – hätte ein Argument für den Entzug der Gewerbeerlaubnis sein können, hieß es bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern. Schwerer wiegt auch der Umstand, dass Siebzehnrübl mit seinem Verhalten wohl auch seine Mitarbeiter dazu hätte anstiften müssen, Recht zu brechen, wären sie im Einsatz gewesen. „Wenn ein Geschäftsführer seine Mitarbeiter zu rechtswidrigem Handeln auffordert, hat dieser das Recht, die Arbeit zu verweigern – und sollte das auch tun", sagt eine IHK-Sprecherin auf Anfrage. Auch in Haftungsfragen hätte der Händler möglicherweise alt ausgesehen, wäre es in seinem Geschäft zu einer Infektion gekommen. Bei entsprechendem Nachweis hätte Siebzehnrübl diesem möglicherweise Schadensersatz zahlen müssen. Bliebe noch das Ordnungsgeld: Rund 5000 Euro wären fällig gewesen, vielleicht auch mehr: „Grundsätzlich ist im bayerischen Bußgeldkatalog geregelt, dass im Wiederholungsfall doppelte oder höhere Ordnungsgelder verhängt werden können. Für ihn besteht auf jeden Fall ein finanzielles Risiko“, sagt der Sprecher des Bayerischen Handelsverbands, Bernd Ohlmann. Jens Kirschner

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