Rosenheim – Ärgerlich für die Betroffenen, arbeitsreich für das Landratsamt: 1555 Verfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Regelungen haben Mitarbeiter des Landratsamtes Rosenheim bislang eingeleitet. Die Zahl der Verstöße ist so hoch, dass die Mitarbeiter am Ordnungsamt offenbar nicht mehr hinterherkommen: 250 Verfahren seien unbearbeitet, sagt Ina Krug, Sprecherin des Landratsamts.
Für diejenigen, denen ein Bescheid ins Haus flattert, wird es teuer. Eine besonders hohe Zeche zahlen Wirte: 5000 Euro werden fällig, wenn sie Gäste bewirten. Was nach Auskunft des Landratsamts einige Male vorgekommen sei. Richtig teuer können Verstöße gegen die Pandemie-Auflagen auch für Ärzte werden: Gegen zwei Mediziner erließ das Landratsamt Bußgeldbescheide über 5000 Euro, weil sich Personal oder Patienten Verstöße gegen die Maskenpflicht geleistet hatten.
Von den rund 1150 abgeschlossenen Verfahren wurden nur 99 eingestellt. 189 Bußgeldbescheide wurden bereits zugestellt, der Empfänger hat allerdings noch Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Die Gesamtsumme der vom Landratsamt verhängten Corona-Bußgelder beläuft sich auf 240 000 Euro. Fällig wurden sie nach Auskunft des Ordnungsamtes zum Großteil wegen Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen.
Die Arbeitsbelastung ist nach Auskunft von Landratsamtssprecherin Ina Krug „erheblich“. Dabei wurden dem Fachbereich zwei zusätzliche Mitarbeiterinnen zugeteilt, die ausschließlich mit Verstößen gegen Corona-Regeln zu tun haben. Überdies sind zwei Vollzeitkräfte, ein Teilzeitmitarbeiter und eine Assistenz mit Verfahren beschäftigt.
Entspannter ist die Lage für die kreisfreie Stadt Rosenheim. Man habe keinen Stau, man habe entsprechend aufgestockt, sagte Thomas Bugl. In Rosenheim waren Ende 2020 über 900 Anzeigen eingegangen – rund das vierfache eines normalen Jahres.
Gut sieht es auch in Mühldorf aus. Dort verzeichnet man 989 Anzeigen, von denen lediglich 61 noch unbearbeitet seien. Der Rest befinde sich in Bearbeitung, also im Anhörungsverfahren, oder sei bereits abgeschlossen. Nur 359 Bußgeldbescheide meldet das Landratsamt Traunstein, aufgefangen mit erheblichem Aufand: Der betreffende Bereich im Landratsamt sei zwischenzeitlich um drei Mitarbeiter in Vollzeit und eine Teilzeitkraft aus anderen Bereichen des Amtes aufgestockt worden.
Bundespolizei mit
Befragungskompetenz
Verstöße gegen die Corona-Regeln stellt die Polizei fest. Sie ist es auch, die diese Vorfälle an die Ordnungsämter der Stadt oder des Landkreises meldet. Da kommt sogar die Bundespolizei ins Spiel. Zwar „fahnde“ die Bundespolizei nicht extra nach Corona-Sündern, sagt Rainer Scharf, die Kollegen in der Nähe der Grenze verhinderten nach wie vor illegale Migration.
Allerdings kann die Bundespolizei in einem 30-Kilometer-Saum entlang der Grenze jeden auch ohne konkreten Verdacht anhalten und dabei feststellen, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Wenn zum Beispiel jemand aus einem Risikogebiet einreise, ohne sich – wie vorgeschrieben – online registriert zu haben, werde das an das betreffende Landratsamt weitergeleitet. Geht es nach dem Sprecher der Bundespolizei in Rosenheim, sollte man sich dabei nicht auf Ausreden verlassen. Die Kollegen legten zwar keine Daumenschrauben an, verfügten aber über Fingerspitzengefühl. „Wir haben da eine gewisse Befragungskompetenz“, sagt Scharf. Michael Weiser