Rosenheim – Der Betreiber eines Rosenheimer Wettbüros musste sich jetzt in Rosenheim vor Gericht verantworten, weil er durch manipulierte Receiver in seinem Lokal ein umfangreiches Sportprogramm angeboten hatte. In Traunstein muss sich zudem bald der Drahtzieher des Betruges vor dem Landgericht verantworten.
In den Jahren 2013 bis 2018 bot ein Elektronik-Geschäft in der Gießereistraße vielen Wettbüros und Gaststättenbetrieben eine verbilligte Version für den kostenpflichtigen Empfang von Bezahlsendern an. Dies war insbesondere für diverse Wettbüros von Interesse, weil deren Kunden nur zu gerne sofort über Erfolg oder Misserfolg ihrer Wetten Bescheid wussten.
Nun kostet ein solcher „Maxi-Vertrag“, im Rahmen dessen alle Veranstaltungen gleichzeitig übertragen werden, um die 1400 Euro im Monat. Das Elektronikgeschäft bot die selben Übertragungen für die Hälfte an. Dazu stellte er die entsprechenden Receiver zur Verfügung, die illegal entsprechend präpariert waren. So ersparte sich der Angeklagte Gastronom und Wettbürobetreiben über zwei Jahre einen Betrag von 31200 Euro.
Das brachte dem 50-Jährigen eine Anklage wegen Computerbetrugs, illegaler Ausspähung von Daten und unbefugter Datennutzung ein.
Zudem hatte er am 1. November 2019 einen seiner Gäste auf der Straße vor seinem Lokal am Salzstadel auf die Straße geschubst, sodass der mit dem Kopf auf das Pflaster knallte. Das brachte ihm dazu noch eine Anklage wegen Körperverletzung ein. Mit der Bodycam-Videoaufzeichnung des anwesenden Polizisten war das unbestreitbar und der Gastwirt geständig.
Auch die unerlaubte Sportsender-Nutzung gestand der Angeklagte ein. Seine Verteidiger, die Rechtsanwälte Peter Dürr und Tobias Fritz, versuchten den Umfang dieser verbotenen Nutzung kleiner zu rechnen.
Weil eine präzise Berechnung von Aufschaltzeiten und Rückrechnungen unverhältnismäßig hohen Aufwand benötigt hätte, verständigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht auf eine moderate Bestrafung, wobei das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Julia Haager schließlich eine Gesamtstrafe von elf Monaten zur Bewährung aussetzte.
Nicht überzeugen konnte Rechtsanwalt Dürr das Gericht, dass der zwingend fällige Wertersatz – nach derzeitiger Rechtsprechung darf kein Straftäter von seiner Straftat Profit erzielen, sondern muss diesen als „Wertersatz“ an den Staat abführen – sich an den Strafsätzen des Sportsenders orientieren solle. Damit wären lediglich 13000 Euro fällig geworden. Richterin Haager legte die so ersparte Summe von 31600 Euro als Wertersatz fest.
Gegen den Organisator des Unternehmens, der beinahe 650 auf diese Weise bediente, ist ein Verfahren beim Landgericht Traunstein anhängig.Theo Auer