Klage gegen Verfassungsschutz

von Redaktion

Andreas Winhart: „Illegal“ beobachtet

Rosenheim – Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart klagt vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht gegen die aus seiner Sicht „illegale“ Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2018. Die Beobachtung widerspreche  „massiv“ den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Gerichtsurteilen zu ähnlichen Fällen aus der Vergangenheit, sagt Winhart. In der Tat sah das Landesamt die für Abgeordnete geltende „besondere Beobachtungsschwelle“ offenbar nicht überschritten. Ein Sprecher des Amtes nannte als Beispiel das „Ramelow-Urteil“. 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Beobachtung von Abgeordneten ohne triftige Gründe unterbunden.

Diese triftigen Gründe sah der Verfassungsschutz nach einem Vierteljahr offenbar nicht mehr. Dazu, so heißt es in der Auskunft des Landesamtes, hätte Winhart sein Amt zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbrauchen oder sie aggressiv bekämpfen müssen. Winhart bezeichnet die Beobachtung als Behinderung der Ausübung seines freien Mandates und stellt eine „politisch motivierte, rufschädigende und illegale Beobachtung“ durch das Landesamt fest.

Im Oktober 2018 hatten die Grünen eine Anfrage ans Innenministerium gestellt. Dadurch wurde bekannt, dass drei frisch ins Parlament gewählte AfD-Politiker auf den Radar des Verfassungsschutzes geraten waren. Anfang Januar 2019 hatte der Verfassungsschutz die Beobachtungen eingestellt.

Kurz danach verkündete die Staatsanwaltschaft Traunstein nach der Prüfung mehrerer Strafanzeigen gegen den AfD-Politiker, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Winharts Äußerungen im Wahlkampf seien beleidigend, erfüllten aber den Tatbestand der Volksverhetzung nicht.

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