Rosenheim/Traunstein – Die juristische Aufarbeitung der Todesfahrt im November 2016 an der Miesbacher Straße in Rosenheim, die zwei junge Frauen vom Samerberg das Leben kostete, wird so schnell kein Ende finden. Immerhin ist nun ein Termin für die Revision in Sicht: Wie es von Seiten des Landgerichts Traunstein heißt, werde die Neuauflage des Prozesses wohl Ende Mai beginnen. Bis Mitte Juni seien insgesamt sieben Verhandlungstermine vorgesehen. Das Oberste Bayerische Landesgericht (OLG) in München hatte im Sommer 2020 das Urteil gegen einen der beiden Verurteilten, den BMW-Fahrer aus Riedering, aufgehoben. Während des Prozesses am Landgericht war gegen den anderen Angeklagten auch wegen eines illegalen Autorennens verhandelt worden. Dabei verließ der Riederinger mit seinem Anwalt den Gerichtssaal, was der Richter mit einer Handbewegung genehmigt hatte. Für diese Erlaubnis hätte es aber eines formellen Beschlusses bedurft. Das OLG sah darin einen „absoluten Revisionsgrund“ und kassierte das Urteil von zwei Jahren und drei Monaten. Wie Gerichtssprecherin Andrea Titz auf Anfragen der OVB-Heimatzeitungen sagte, sei die lange Frist bis zur Revision nicht Corona geschuldet, sondern der schwierigen Terminsuche mit den Anwälten des Riederingers. mw