Schutz vor der Geflügelpest

von Redaktion

Rosenheim – Um eine Einschleppung der Geflügelpest in der Region zu verhindern, hat der Landkreis sowie die Stadt Rosenheim eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Die festgelegten Maßnahmen sollen verhindern, dass sich Tiere in gewerblichen und privaten Geflügel- und Vogelhaltungen bis einschließlich 1000 Tieren mit dem Virus infizieren. Für Betriebe mit über 1000 Tieren gelten diese strikten Biosicherheitsmaßnahmen bereits grundsätzlich unabhängig von der Geflügelpest oder anderer Geflügelseuchen. Die Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest ist online unter www.landkreis-rosenheim.de einsehbar.

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