Stephanskirchen – Sie haben die Stoffmasken getragen und auch die chirurgischen Masken. Nur mit den FFP2-Masken tun sich Gerda W. und Paul H. aus Stephanskirchen schwer. Ihr Wunsch nach einer Befreiung sollte sich zur Odyssee zu Ärzten und Behörden auswachsen.
Beide haben Erkrankungen – sie am Herzen, er an der Lunge – die das Atmen durch die FFP2-Maske mühsam machen. „Kurz zum Bäcker geht bei mir, Wocheneinkauf ist schon schwierig“, sagt Gerda W. Sie bekomme Atemnot und Herzrhythmusstörungen. Ihr Lebensgefährte könne die FFP2-Maske eigentlich gar nicht tragen. Sie wollten eine Befreiung von der FFP2-Pflicht, doch das gestaltete sich schwierig.
Hausarzt verweist
ans Gesundheitsamt
Die Odyssee begann in der Hausarztpraxis. Dort hieß es, so berichtet Gerda W.‘s Tochter Claudia Förster, dass man solche Bescheinigungen generell nicht ausstelle, man solle sich ans Gesundheitsamt wenden. Das könne auch Befreiungen ausstellen. „Ich habe dann beim Gesundheitsamt angerufen, nachgefragt. Die waren dort ziemlich verdutzt“, sagt Claudia Förster.
Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Gesundheitsamtes Rosenheim, erklärt warum: Eine Befreiung von der FFP2-Maskenpflicht ist laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bei gesundheitlichen Gründen möglich. Dazu wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt, die sowohl die Diagnose sowie den Grund der Befreiung angibt. In der Verordnung sei die Ausstellung eines Attests eindeutig geregelt. „Dies kann nur vom behandelnden Arzt ausgestellt werden, der die Erkrankung des Patienten kennt und einschätzen kann. Die Ausstellung eines amtsärztlichen Attests ist laut Verordnung dagegen nicht vorgesehen. Das Gesundheitsamt, das die gesundheitliche Vorgeschichte der Personen nicht kennt, kann die gesundheitlichen Gründe in der Regel daher auch nicht bescheinigen.“
Also zurück zur Hausarztpraxis. Und dort wieder abgeblitzt. Auf die Fachärzte verwiesen. Allerdings war die behandelnde Ärztin an dem Tag nicht da. Sie, die anonym bleiben möchte, erklärte im Gespräch mit der Redaktion, dass gerade Patienten wie Gerda W. und Paul H. sehr gefährdet seien, „sie sollten Corona keineswegs aufschnappen“. Sie verweigere die Befreiung nicht generell, habe aber bisher auch noch keine erteilt. „Ich bespreche mit den Patienten, wie man‘s am besten handhabt, dass sie die Maske nicht oder so selten und kurz wie möglich tragen müssen. Und wenn es auf einen Einkaufsservice hinausläuft.“ Das sei bisher auch von den Patienten akzeptiert worden.
Die Odyssee ging weiter. „In der kardiologischen Praxis, zu der meine Mutter geht, hieß es auch: ‚Wir machen das nicht. Die FFP2-Maske ist Gesetz‘. Was ist denn mit dem hippokratischen Eid? Was ist mit dem Wohl des Patienten?“, ärgert sich Claudia Förster.
Ein Aspekt, zu dem sich auf Nachfrage der Redaktion weder das Bayerische Gesundheitsministerium noch die Landesärztekammer noch der Ärztliche Bezirksverband schriftlich äußern wollten. Sie alle verwiesen auf die elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Der Ärztliche Bezirksverband führte zudem die Berufsordnung für die Ärzte Bayerns an.
Dort heißt es zu ärztlichen Attesten in Paragraf 25: „Bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse hat der Arzt mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen seine ärztliche Überzeugung auszusprechen.“ Was heißt: „Der Arzt darf nur Atteste ausstellen, die seiner ärztlichen Überzeugung entsprechen“, so Alexandra Wiltsch, Geschäftsführerin des Bezirksverbandes. Der Ärztliche Bezirksverband wollte sich allerdings ohne Rücksprache mit den Ärzten nicht zu einer generellen Weigerung äußern. Diesbezüglich verwies Wiltsch auf die Landesärztekammer. Die wiederum hatte den Ärztlichen Bezirksverband für zuständig erklärt.
„Da traut sich keiner, etwas zu sagen“
„Typisch“, findet das Claudia Förster, Gerda W.‘s Tochter, „die haben alle die Hosen gestrichen voll, da traut sich keiner, etwas zu sagen.“ Und dabei gehe es hier nur um die Frage FFP2- oder chirurgische Maske. „Ich mag mir gar nicht ausmalen, wie dann erst mit den Menschen umgegangen wird, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen.“ Paul H. hofft jetzt auf seinen Pneumologen. Er möchte – nach Monaten – mal wieder aus dem Haus gehen können, ohne das Gefühl zu haben, zu ersticken. Rund um Ostern hat er einen Termin.