„Maßgeschneiderte Lösungen suchen“

von Redaktion

Interview Architektin Christine Degenhart über Abstandsflächen und Nachverdichtung

Rosenheim – Christine Degenhart ist Architektin, Kommunalpolitikerin und seit 2016 Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind barrierefreies Bauen und Bauen im Bestand. Als Kommunalpolitikerin muss sie sich auch mit vielen anderen Aspekten des Baurechts befassen. Wir sprachen mit ihr über die Neuregelung der Abstandsflächen in der bayerischen Bauordnung.

Eigentlich hätte die Verkleinerung der Abstandsflächen erst 2022 erfolgen sollen. Was halten Sie davon, dass sie vorgezogen wurde?

Viel, denn eine Verzögerung der Novelle beim Abstandsflächenrecht hätte absehbare Folgen für die gesamte Baubranche, insbesondere für den dringend benötigten Wohnungsbau gehabt. Bereits geplante Bauvorhaben wären womöglich gezielt zurückgestellt worden, weil Bauherren und Investoren auf die neuen, verkürzten Abstandsflächen gewartet hätten. Insofern begrüße ich das gleichzeitige Inkrafttreten aller Regelungen der neuen Bauordnung.

Nachverdichtung ist die Absicht hinter der Neuregelung. Oft herrscht in Stadt- und Gemeinderäten aber noch die Idealvorstellung vom Einfamilienhaus auf 900 Quadratmetern Grund. Ist es Zeit, sich davon zu verabschieden?

Nachvollziehbarerweise fürchtet man in den Gemeinden einen Identitätsverlust durch eine sehr dichte Bebauung. Hier gilt es, eine gute Balance zu finden zwischen den Zielen der Nachhaltigkeit und jenen der Ortsidentität. Was man nicht vernachlässigen darf: Das Einfamilienhaus, womöglich mit Bauplätzen für die Kinder nebenan, sichert auch für Generationen Existenzen. Mittlerweile werden aber in vielen Gemeinden die Baugrundstücke stetig kleiner. Und auch in kleinen Gemeinden werden zunehmend Mehrfamilienhäuser gebaut oder beantragt.

Die einen Gemeinden haben auf die Schnelle eine Satzung erlassen oder sind noch dabei, die anderen wollen die Abstandsflächen über Bebauungspläne regeln – was halten Sie für sinnvoller?

Eine Satzung geht schneller, die Abstandsflächen über Bebauungspläne zu definieren ist dafür deutlich genauer. Eigentlich könnte aus den Vorgaben der Bauordnung und den Instrumenten, die den Kommunen zur Verfügung stehen, eine feinst abgestimmte Abstandsflächenregelung ganz individuell entwickelt werden. Denn die Kommunen werden sicher nicht jeden Teil ihrer Gemeinde oder ihres Ortes über einen Kamm scheren wollen. Da wäre es für meine Begriffe auch sinnvoll, einen Stadtplaner oder Architekten einzuschalten.

Die neue Bauordnung ist seit 1.Februar in Kraft. Ist es jetzt für die Gemeinden nicht schon zu spät?

Nein. Es gilt jetzt, sich in einen Prozess zu begeben, der den Gemeinden zu einer maßgeschneiderten Satzung verhilft, die eine optimale Entwicklung zulässt. Das braucht Zeit und sicher auch ein angemessenes Maß an Bürgerbeteiligung.

Bürgerbeteiligung hier und Planungshoheit der Gemeinde dort – wie verträgt sich das?

Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung kann die Qualität und Akzeptanz von Planungen verbessern, ohne dass die Gemeinde dadurch ihre Planungshoheit preisgibt. Sie bleibt Herrin des Verfahrens. Gleichzeitig steigert die Partizipation die Transparenz von Planungs- und Entscheidungsprozessen. Davon profitieren Kommunalpolitiker und Gemeindeverwaltungen ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger.

Und wie könnte die Bürgerbeteiligung im besten Fall aussehen?

Zunächst ist zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt die Partizipation einen sinnvollen Beitrag für das Verfahren leisten kann und ob Aufwand und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Zudem sollte frühzeitig auf das Maß der Beratungs- und Entscheidungsdimensionen der Bürgerinnen und Bürger hingewiesen werden, um keine falschen Erwartungen zu wecken.

Der Einfluss durch eine Bürgerbeteiligung ist am Beginn des Prozesses am größten und nimmt aufgrund der zunehmenden fachlichen Komplexität mit dem Verlauf des Verfahrens ab.

Interview: Sylvia Hampel

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