An Schüler aus dem Landkreis Traunstein Drogen verkauft?

von Redaktion

Minderjährige Zeugen belasten schweigenden Angeklagten – Weitere Prozesstermine angesetzt

Traunstein/Achental – Minderjährigen Schülern in mehreren Achental-Gemeinden soll ein 30-Jähriger zwischen Frühjahr 2019 und August 2020 Haschisch, Marihuana und Ectasy-Tabletten verkauft haben. Sämtliche Zeugen, gegen die ebenfalls Ermittlungen laufen, belasteten den Afghanen vor der Ersten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Heike Will bisher im Sinn der Anklage. Mit einem Urteil ist vorläufig nicht zu rechnen.

Der 30-Jährige berief sich auch am zweiten Verhandlungstag auf sein Schweigerecht. Staatsanwalt Josef Haiker legt dem Angeklagten acht Tatkomplexe mit 185 Fällen der Weitergabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige vorwiegend in Grassau, Marquartstein und Schleching zur Last (wir berichteten). Es geht um Marihuana, Haschisch und Ecstasy-Tabletten. Bei 76 der 185 angeklagten Taten nimmt der Staatsanwalt einen „besonders schweren Fall“ an.

Die Verteidiger, Julian Praun aus Traunreut und Dr. Markus Frank aus Rosenheim, fragten bislang jeden Zeugen, ob ihr damaliger Dealer im Sitzungssaal anwesend sei. Alle identifizierten den Mann auf der Anklagebank als ihren Lieferanten, konnten auch sein Auto beschreiben.

Unter den Schülern, die bei dem Betäubungsmittelerwerb bei dem Flüchtling teils unter 16 Jahren alt waren, war eine junge Frau, die Ecstasy-Tabletten als „Schlankheitsmittel“ genommen hatte. Die 16-Jährige schilderte, sie habe aus dem gleichen Grund an Wochenenden insgesamt zehnmal eine Tablette geschluckt. Während ihrer Freundin davon übel wurde, habe sie weniger drastische Folgen gespürt. Letztlich habe ihr Ecstasy aber nicht getaugt, so die Schülerin. Wie andere Zeugen bestätigte sie, der Angeklagte habe ihr richtiges Alter gekannt. Sie habe sich auch nicht als älter ausgegeben, antwortete sie auf Frage des Gerichts.

Der 30-Jährige als Drogenquelle war laut der Zeugen offensichtlich ein Geheimtipp. Einer erfuhr seine Telefonnummer auf einer Party von einem anderen Jugendlichen. Andere erhielten sie von Bekannten. Wo der mutmaßliche Dealer sein Drogenversteck hatte, wusste niemand. Auch die Polizei wurde hinsichtlich eines Depots nicht fündig.

Die Sachbearbeiterin der Polizeiinspektion Grassau informierte gestern über den Gang der Ermittlungen. Auf einem sichergestellten Handy des Angeklagten gebe es zahlreiche Sprachnachrichten. Die Verteidiger beantragten, den Sprachnachrichtenverkehr in deutscher Sprache zwischen dem Angeklagten und einem der Zeugen anzuhören und von einem Sachverständigen auswerten zu lassen. Der Grund: Der 30-Jährige bestritt über seine Anwälte, er habe mit dem Zeugen jemals gesprochen. Er kenne ihn gar nicht und habe ihm auch keine Drogen verkauft. Die Stimme in der Aufzeichnung sei nicht seine.

Die nächsten Verhandlungstermine sind für Dienstag, 2. März, um 13 Uhr, Mittwoch, 17. März, um 10.30 Uhr, und Mittwoch, 31. März, um 13 Uhr anberaumt. kd

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