Streit um Anrufer-Video geht weiter

von Redaktion

Romed-Klinikum wehrt sich mit Unterlassungsverfügung – Polizei nimmt Ermittlungen auf

Rosenheim – Der Streit um das unerlaubt aufgezeichnete und auf Youtube veröffentlichte Patientengespräch mit einem Arzt des Romed-Klinikums geht in die nächste Runde: Die Klinikleitung hat inzwischen die Unterlassungsverfügung an den Verfasser, einen 51-Jährigen aus Aschau am Inn, per Einschreiben versandt. Überdies hat die Polizei Rosenheim Ermittlungen aufgenommen. Der 51-Jährige indes wehrt sich mit einem weiteren Video – und hält darin an seinen Vorwürfen einer falschen Covid-Diagnose fest.

Hintergrund des Streits: Der 51-Jährige hatte, wie berichtet, ein Telefongespräch mit einem Stationsarzt aufgezeichnet und unerlaubt veröffentlicht. Inhalt des Gesprächs: Auf dem Totenschein seiner kürzlich im Klinikum Rosenheim verstorbenen „Schwiegermutter“, genauer gesagt die Mutter seiner Lebensgefährtin, war Covid-19 vermerkt – seiner Ansicht nach ein Unding. Denn die betagte Dame sei zwar mit Lungenentzündung eingewiesen worden, zwei Corona-Tests seien aber negativ ausgefallen. Die Schlussfolgerung des Anrufers: Seine „Schwiegermutter“ kann also gar keine Corona-Tote sein – weshalb er eine Manipulation der Covid-Todeszahlen witterte. Und dies dem Romed-Klinikum auch unterstellte.

Den Erklärungen des Arztes wiederum, dass das CT der Lunge durchaus auf Covid-19 habe schließen lassen und ein positiver PCR-Test nicht das alleinige Anzeichen für eine Corona-Erkrankung sei, wollte der Anrufer nicht gelten lassen. Bei Romed ist die Verärgerung über die Veröffentlichung des Angehörigengesprächs groß, zumal die Unterstellungen „inhaltlich falsch“ seien, wie Geschäftsführer Dr. Jens Deerberg-Wittram gegenüber den OVB-Heimatzeitungen betonte. Den Vorgang hat Romed an eine Münchner Anwaltskanzlei übergeben, die bereits aktiv wurde. Die Unterlassungsverfügung an den Verfasser hat das Klinikum inzwischen per Einschreiben verlassen und dürfte in Aschau am Inn aufgeschlagen sein. Fristsetzung: Montag, 15. Februar. Sollte der 51-Jährige die Unterlassungserklärung unterzeichnen, drohen ihm im Falle eines Verstoßes die Romed-Anwälte mit 5000 Euro Konventionalstrafe und bis zu 50000 Euro Rechtsanwaltskosten. Hinzu kommt, dass die Romed-Anwälte die Löschung des Videos bei verschiedenen Social-Media-Kanälen beantragt haben.

Das Klinikum hatte es sich vorbehalten, Strafanzeige aufgrund der unberechtigten Aufzeichnung und Veröffentlichung des Telefongesprächs zu erstatten. Die Polizei kam dem nun zuvor – und hat von sich aus die Ermittlungen aufgenommen, wie ein Sprecher auf OVB-Anfrage bestätigte. Denn: Es handle sich in diesem Fall um ein Offizialdelikt. Im Fokus: die „Vertraulichkeit des Wortes“ (Paragraf 201 Strafgesetzbuch).

Trotz der nach dem Vorfall „emotional belasteten Situation“ will das Klinikum an den telefonischen Angehörigengesprächen festhalten – deren Anzahl sich angesichts der strengen Besuchsregeln in der Pandemiezeit „locker verzehnfacht“ habe, wie der Geschäftsführer berichtet.

Mit Blick auf die Unterstellung einer Manipulation der Todeszahlen stellt das Klinikum klar: „Ganz allgemein und jenseits des konkreten Einzelfalls weisen die Ärzte der Romed-Kliniken darauf hin, dass für eine Covid-19-Erkrankung eindeutige klinische und diagnostische Kriterien in der Bildgebung existieren, sodass unabhängig von Laborergebnissen die Diagnose Covid-Erkrankung gestellt werden kann.“

In seinem Video-Nachdreh kündigte der 51-Jährige an, nun über die Angehörigen sämtliche Unterlagen und Befunde anfordern zu wollen – um so der seiner Ansicht nach falschen Covid-Diagnose auf die Spur zu kommen.rg

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