Traunstein – Ein psychisch schwerkranker 30-Jähriger geriet in seinem Elternhaus im südlichen Landkreis Traunstein außer sich. Er glaubte, an einer Covid-19-Erkrankung zu leiden. Als der Hausarzt den Mann beruhigen wollte, hielt dieser ihn für den „Teufel“ und schlug zu – später wurde er auch gegen seinen Vater, Polizeibeamte und einen Mitpatienten im Bezirksklinikum in Gabersee tätlich. Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Aßbichler ordnete die Unterbringung des schuldunfähigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
In dem Sicherungsverfahren ging es um insgesamt vier Körperverletzungen. Laut Antragsschrift von Staatsanwalt Dr. Christian Liegl riefen die Eltern des 30-Jährigen im Mai 2020 den Hausarzt. Der Patient lag depressiv im Bett. Er glaubte, an einer Form von Corona erkrankt zu sein und öffnete die Tür erst nach längerem Zureden. Als der Arzt das Zimmer betrat, „sprach“ der Beschuldigte mit der Tür und bezeichnete den Mediziner als „Teufel“. Während der Arzt mit einer Klinik telefonierte, stieß der 30-Jährige den Zeugen zu Boden und schlug auf ihn ein. Der Arzt wurde im Gesicht verletzt.
Beim Warten auf die Polizei attackierte der 30-Jährige den Vater. Dieser erlitt mehrere Verletzungen an der rechten Schulter. Als die Beamten eintrafen, fantasierte der Mann von einem „Vogel“ und wollte den Vater erneut angreifen. Das verhinderten die Polizisten.
Auch auf dem Weg ins Krankenhaus leistete der Mann Widerstand. Im Bezirksklinikum in Gabersee schlug er auf einen Mitpatienten ein. Der Geschädigte musste wegen Schmerzen, eines Nasenbeinbruchs, einer Fraktur der Kiefernhöhlenwand und Prellungen im Gesicht behandelt werden. Pflegekräfte wendeten Schlimmeres durch ihr rasches Eingreifen ab.
Gutachter beleuchteten in dem Verfahren die erstmals vor wenigen Jahren aufgetretene Erkrankung des 30-Jährigen, der bei allen Vorfällen schuldunfähig war. Unbehandelt sei die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten sehr groß, hieß es.
Einschätzung des
Gutachters gefolgt
Die Voraussetzungen für die zeitlich unbegrenzte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik hielten alle Ärzte für erfüllt. Für Bewährung war es nach übereinstimmender Überzeugung der Sachverständigen noch zu früh. Entsprechend der Fachempfehlungen schlossen sich der Staatsanwalt und der Verteidiger, Walter Holderle aus Rosenheim, mit den Anträgen an, die Unterbringung anzuordnen. Zum gleichen Ergebnis kam die Sechste Strafkammer im Urteil. Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler appellierte an den 30-Jährigen, an seiner Behandlung mitzuwirken. Irgendwann könnten dann Lockerungen erfolgen. kd