„Maskenschwindel ist eine große Sauerei“

von Redaktion

Auch das Romed-Klinikum betrogen – Drei Jahre Haft für 24-jährigen Angeklagten

Traunstein/Rosenheim/Deggendorf/Furth im Wald/Bielefeld – Freiheitsstrafe von drei Jahren lautete das Urteil gegen einen von mehreren Beteiligten an Betrügereien mit FFP3- und FFP2-Corona-Schutzmasken. Die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verurteilte jetzt einen 24-jährigen Verkäufer aus Bielefeld. Die Tätergruppe hatte von zwei Kliniken in Rosenheim und Deggendorf sowie von zwei Privatfirmen in Wiesenbach bei Heidelberg und Furth im Wald hohe Vorauszahlungen kassiert, die Masken aber nie geliefert. Der Schaden lag bei insgesamt rund 100000 Euro.

Lange Liste an
Delikten vorgetragen

Drohung, Erpressung, Betrug – die Liste der Delikte, die die Staatsanwaltschaft Traunstein dem Bielefelder vorwarf, war lang. In dem Verfahren spielten mehrere Tatverdächtige, gegen die teils noch Ermittlungen laufen, eine Rolle. Haupttäter soll ein in der Türkei lebender Bruder des jetzigen 24-jährigen Angeklagten sein. Der Bruder soll auf den Dreh mit den im März 2020 sehr begehrten Atemschutzmasken nach FFP2- und FFP3-Standard gekommen sein. Von der Türkei aus soll er die späteren Geschädigten kontaktiert haben, um ihnen die Masken anzubieten. Die Opfer mussten an die vorgeblich deutschen Maskenlieferanten hohe Vorabzahlungen leisten.

Der Angeklagte soll unter anderem zusammen mit seinem Bruder einen Mann mit Fotos von diesem in einem Bordell in Damenunterwäsche und beim Drogenkonsum erpresst haben. Zudem soll der Angeklagte den Geschädigten genötigt haben, seine Personalien für Firmengründungen zur Verfügung zu stellen. Zweck der Firmengründungen war alleine, Dritte zu Kaufpreiszahlungen für vermeintliche Corona-Masken zu veranlassen, deren Lieferung von vornherein nicht vorgesehen war.

Die Firmenkonten liefen alle auf einen Namen – den eines 50-jährigen Bielefelders, der von den Betrügereien offenbar nichts wusste. Einem Ermittler der Kripo Rosenheim zufolge, musste der 50-Jährige bei verschiedenen Banken in vielen Städten „die Gelder einsammeln“. Erst bei der letzten Zahlung ging ihm vorgeblich das Licht auf, dass die Beträge auch von Kliniken stammten. Als die Krankenhäuser und die übrigen Maskenbesteller merkten, dass die Ware nicht eintraf und sie Betrügern aufgesessen waren, war es zu spät. Der mutmaßliche Haupttäter in der Türkei als Kontaktmann der Geschädigten war weder per Handy noch per Mail erreichbar.

Zeugen untermauern
die Anklagen

Oberstaatsanwalt Dr. Martin Freudling schenkte der „überzeugenden Aussage“ des 50-jährigen Bielefelders vollen Glauben. Gestützt würden die Angaben durch weitere Zeugen. An einer Täterschaft des 24-Jährigen bestehe „kein Zweifel“. Der Angeklagte habe „die Beute gesichert“, sei zum Beispiel nach einem Überweisungseingang mit dem 50-Jährigen zum Geldautomaten gegangen. Wegen räuberischer Erpressung, vorsätzlicher Körperverletzung durch eine Ohrfeige gegen den 50-Jährigen sowie wegen der Betrügereien beantragte Staatsanwältin Lisa Oesterle eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Strafschärfend gewichtete die Anklägerin die Höhe des Schadens und die Taten während der Pandemielage: „Die Geschädigten in ihrer Notlage auszunutzen, war eine bodenlose Frechheit.“ Verteidiger Peter Weitzdörfer aus München bezeichnete den „Maskenschwindel“ in der Corona-Situation im Frühjahr 2020 als „große Sauerei“: „Nicht nur kleine Leute haben versucht, aus dem Mangel an Masken zu profitieren.“ Der Anwalt zitierte prominente Namen aus jüngsten Berichten. Damals habe „eine Goldgräberstimmung geherrscht“.

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft hielt Weitzdörfer den 50-Jährigen für „nicht glaubwürdig“: „Er ist kein klassischer Zeuge, er ist tatbeteiligt.“ Die Staatsanwaltschaft habe „keinen Beweis für ihre Behauptungen“ bezüglich der Rollenverteilung der verschiedenen Personen. Auch der Zeitpunkt der „logistischen Planung“ für den Betrug sei nicht bekannt.

Sein Mandant fühle sich als „Sündenbock für seinen Bruder“. In den Maskenbetrug sei der 24-Jährige „reingerutscht“, an der räuberischen Erpressung nicht beteiligt gewesen. Eine Freiheitsstrafe im Bereich einer Bewährung (Anmerkung der Redaktion: Bewährung ist nur bei bis zu zwei Jahren Strafe möglich) sei angemessen, der Haftbefehl außer Vollzug zu setzen, schloss der Verteidiger. Vorsitzender Richter Erich Fuchs sprach im Urteil, das sich im Schuldspruch mit dem Schlussantrag der Staatsanwälte deckte, von einem schwierig zu klärenden Sachverhalt. Der Bruder des Angeklagten sei der Haupttäter und steuere alles von der Türkei aus. Das Gericht sehe zwar einige Ungereimtheiten in der Aussage des 50-Jährigen. Doch seien dessen Angaben glaubhaft, würden sie doch durch die Auswertung des monatelangen Nachrichtenverkehrs und der Telefonate bestätigt.

Mittäterschaft
als „Vollstrecker“

Der 24-Jährige habe die – unberechtigten – Forderungen des Bruders an dem 50-Jährigen vollstreckt und sei als Mittäter zu betrachten. Der 50-Jährige sei wegen seiner Neigungen „ein ideales Erpressungsopfer“ gewesen, habe er doch nicht gewollt, dass seine Veranlagung an die Öffentlichkeit komme. „Mit Zuckerbrot und Peitsche“ habe das der Haupttäter ausgenutzt. Zum Komplex Masken hob der Richter heraus: „Die Seriosität der Lieferanten wurde im Frühjahr 2020 aufgrund der Gesamtlage hintangestellt.“Monika Kretzmer-Diepold

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