V-Leute bei Querdenker-Demo im Einsatz

von Redaktion

Anfrage der AfD an die Bayerische Staatsregierung – Vorwurf der „Einkesselung“ zurückgezogen

Rosenheim – Am 17. November 2020 war im Rosenheimer Mangfallpark eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen angekündigt. Als Redner sollte unter anderem der Arzt Dr. Bodo Schiffmann, ein bekannter und lautstarker Kritiker der Corona-Beschränkungen, sprechen. Statt dann wie angekündigt mit einem Vortrag von Dr. Schiffmann fortzufahren, verkündeten die Veranstalter überraschend, anstatt der Demonstration einen „Spaziergang“ durch die Stadt Rosenheim unternehmen zu wollen.

Protestler vor
dem Ludwigsplatz
angehalten

Die Demonstranten setzten sich in Bewegung, bevor Stadt und Polizei auf die Planänderung angemessen reagieren konnten. Kurz vor dem Ludwigsplatz wurde der Zug der „Spaziergänger“ schließlich angehalten und aufgefordert, sich aufzulösen. Anlässlich dieser Demonstration stellten die AfD-Landtagsabgeordneten Franz Bergmüller und Andreas Winhart eine kleine Anfrage an die Bayerische Staatsregierung. Sie wollten unter anderem Details über bei der Demo eingesetzte Polizeibeamte, die Veranstalter, mögliche V-Leute, etwaige Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz und deeskalierende Maßnahmen wissen. Laut Staatsregierung seien bei der Querdenker-Versammlung 95 Polizeibeamte im Einsatz gewesen, 16 davon nicht uniformiert. Neben dem Einsatzleiter und Beamten der Polizeiinspektion Rosenheim, der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim, der Operativen Ergänzungsdienste Rosenheim, einem Pressesprecher und einem Einsatzjuristen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd war ein Einsatzzug der Bereitschaftspolizei eingesetzt.

An der Versammlung im Mangfallpark Süd nahmen rund 750 Personen, am „Spaziergang“ im Bereich der Innstraße rund 400 Personen teil. Verstöße nach der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung seien nicht geahndet worden. Um 15.35 Uhr wurden beim spontanen „Spaziergang“ zwei Tatverdächtige nach tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte vorläufig festgenommen.

Laut Staatsregierung sei die Versammlung im Mangfallpark von den Veranstaltern nicht eröffnet worden, weshalb keine Angaben zu Versammlungsbeginn und -ende möglich seien. Nachdem die Versammlung nicht durchgeführt wurde, hätten sich auch keine Auflagenverstöße durch die Veranstalter ergeben.

Ob und wie viele Beamte, Angestellte oder sonstige Vertrauensleute des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz (BayLfV) bei der Versammlung in Rosenheim vor Ort waren, dazu wollte das Staatsministerium des Innern keine Auskünfte erteilen. Hierzu hieß es in deren Antwort unter anderem: „Aus dem Bekanntwerden derartiger Details könnten Rückschlüsse auf Vorgehensweise, Fähigkeiten und Methoden des BayLfV gezogen werden, was wiederum erhebliche Nachteile für die Aufgabenerfüllung des BayLfV und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder haben könnte.“ Auch zu den genauen Angaben der Veranstalter will die Staatsregierung aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ebenfalls keine Angaben machen. Ob die „ZITiS“, die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich, vor, während oder nach der Kundgebung vor Ort oder im Einsatz war, darüber habe das Ministerium keine Kenntnis, da diese eine Bundesbehörde ist. Nachdem laut Ministerium eine Vielzahl der Teilnehmer an der nicht angemeldeten sich fortbewegenden Versammlung den erforderlichen Mindestabstand nicht eingehalten und keine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen habe, wurde von der Polizei eine Straßensperrung errichtet. Die Anhaltung habe laut Staatsregierung einerseits dem Zweck gedient, entsprechende beschränkende Verfügungen bekannt zu geben. Zudem sollte die sich fortbewegende Versammlung in eine stationäre Versammlung überführt werden, da die von der sich fortbewegenden Versammlung ausgehenden Infektionsgefahren anderweitig nicht auf ein vertretbares Maß zu beschränken waren.

Die Polizei drohte während des „Spazierganges“ mit dem Einsatz von Tränengas und Schlagstöcken, was die Staatsregierung bestätigte. Hierzu wird mitgeteilt: „Nach tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte wurde die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch vor Ort befindliche Polizeikräfte zur Unterbindung weiterer Gewalttaten angedroht. Diese Androhung erfolgte unmittelbar an die Störer und richtete sich nicht gegen die Personen in ihrer Eigenschaft als Versammlungsteilnehmer.“

Polizeikette
wurde gebildet

Den Vorwurf, die Versammlungsteilnehmer seien „eingekesselt“ worden, wies die Staatsregierung zurück: „Es fand hier kein ‚Einkesseln‘ statt. Vor der Menschenmenge wurde lediglich eine sogenannte Polizeikette gebildet. Das Verlassen der Örtlichkeit war jederzeit zur Seite beziehungsweise rückwärtig möglich. Versammlungsteilnehmer oder unbeteiligte Dritte konnten sich unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes von der Örtlichkeit jederzeit problemlos entfernen.“ Außerdem hätten zahlreiche deeskalierende Gespräche und Lautsprecherdurchsagen mit Verhaltenshinweisen stattgefunden. Jennifer BRetz

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