Beschränkungen müssen fortbestehen

von Redaktion

Rosenheim: Sieben-Tage-Inzidenz über 100

Rosenheim – Die Stadt Rosenheim hat seit dem Wochenende den Grenzwert von 100 bei der Sieben-Tage-Inzidenz überschritten. Damit müssen wesentliche Corona-Beschränkungen fortbestehen. Im Einzelnen gilt bis auf Weiteres: Treffen sind nur zulässig mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie einer weiteren Person. Erlaubt ist die wechselseitige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren aus maximal zwei Hausständen in familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften. Kontaktfreier Sport ist zulässig unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen. Mannschaftssport ist untersagt.

Präsenzunterricht
in allen Abschlussklassen

Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Banken, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumärkte, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel sowie der Großhandel. Präsenzunterricht findet in allen Abschlussklassen der Mittel- und Realschulen sowie an den drei Gymnasien statt, soweit der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Kindertageseinrichtungen und Ferientagesbetreuungen sind geschlossen. Es gibt Möglichkeiten zur Notbetreuung. Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt. Kulturstätten wie Museen, Theater und Ausstellungen bleiben geschlossen.Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Besuche in Kliniken und Pflegeheimen bleiben beschränkt. Es gilt Maskenpflicht für Märkte, für die Busbahnhöfe sowie an allen Bushaltestellen und in der Fußgängerunterführung zwischen Klepperstraße und Bahnhof.

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